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Landtagsspiegel23. Jahrgang - Elke Brunnemer

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Der Staat des Grundgesetzes ermöglicht die Selbstentfaltung<br />

der Bürger, er sichert Freiheit und schützt<br />

das Leben. Er gewährleistet die Freiheit der Rede,<br />

Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit,<br />

Wissenschaftsfreiheit, Rechtsgleichheit,<br />

Gewerbefreiheit und eine freiheitliche und soziale<br />

Wirtschaftsordnung.<br />

Der Staat des Grundgesetzes ist die freiheitlichste<br />

Ordnung, die es jemals auf unserem Boden gegeben<br />

hat. Wir haben mit großer Verspätung erreicht, was<br />

uns Briten, Amerikaner, Franzosen und viele Völker<br />

des Westens vorgemacht haben: die Gewährleistung<br />

von Recht und Freiheit für jeden Menschen. Auf dieses<br />

Grundgesetz, das uns nun in 60 Jahren Freiheit und<br />

Frieden ermöglicht und uns begleitet, können wir alle<br />

stolz und dankbar sein.<br />

Im Parlamentarischen Rat<br />

einhelliges Ja aus dem Südwesten<br />

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die<br />

von den drei südwestdeutschen Landtagen ent-<br />

sandt worden waren, votierten bei der Schlussabstimmung<br />

über den Verfassungsentwurf am 8. Mai<br />

1949 alle mit Ja. Aus Baden: Friedrich Maier und<br />

Anton Hilbert, der im März 1949 für Hermann<br />

Fecht nachgerückt war. Aus Württemberg-Hohenzollern:<br />

Carlo Schmid und Paul Binder. Aus Würt-<br />

temberg-Baden: Fritz Eberhard, Theodor Heuss,<br />

Theophil Kaufmann, Gustav Zimmermann sowie<br />

Adolf Kühn, der im Februar 1949 an die Stelle<br />

von Felix Walter getreten war. Der Landtag von<br />

Württemberg-Baden und der Badische Landtag<br />

stimmten dem Grundgesetz am 18. Mai 1949<br />

zu; der Landtag von Württemberg-Hohenzollern<br />

folgte drei Tage später.<br />

Konstituierung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 im Gebäude<br />

der Pädagogischen Akademie in Bonn: Konrad Adenauer (Bildmitte) wird<br />

zum Präsidenten gewählt; rechts die Ministerpräsidenten der drei Westzonen<br />

(ganz vorne der Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern Gebhard<br />

Müller; links hinter ihm der Staatspräsident von Baden Leo Wohleb).<br />

Zum Autor dieses Beitrags<br />

Dr. h.c. Erwin Teufel<br />

Erwin Teufel, am 4. September 1939 in Rottweil ge-<br />

boren, war kommunaler Verwaltungsbeamter und<br />

Bürgermeister von Spaichingen, als er 1972 für die<br />

CDU in den Landtag gewählt wurde. Ministerpräsident<br />

Filbinger berief ihn 1972 als Staatssekretär ins Innen-<br />

ministerium, 1974 als Staatssekretär ins Landwirtschaftsministerium.<br />

Nach dem Wechsel Späths ins<br />

Staatsministerium übernahm Teufel 1978 den Vorsitz<br />

der CDU-Landtagsfraktion. Nach dem Rücktritt von<br />

Ministerpräsident Späth wurde Teufel als Nachfolger<br />

nominiert und am 22. Januar 1991 zum sechsten<br />

Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt.<br />

Dieses Amt übte er bis 20. April 2005 aus. Dem<br />

Landtag gehörte er bis 31. Mai 2006 an. Teufel, der<br />

seinen Ruhestand in Spaichingen verbringt, ist nach<br />

wie vor ein gefragter Redner, insbesondere zu philo-<br />

sophischen und europapolitischen Themen.<br />

23. Mai 1949: In der Schlusssitzung des Parlamentarischen<br />

Rates wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-<br />

land verkündet (v.l.n.r.: der stellvertretende Staatspräsident<br />

und Justizminister von Württemberg-Hohenzollern sowie<br />

Vorsitzende der SPD-Fraktion Carlo Schmid, Paul Löbe,<br />

Mitglied im SPD-Fraktionsvorstand, der Vorsitzende der<br />

FDP-Fraktion Theodor Heuss und der Vorsitzende der<br />

Gruppe Deutsche Partei Hans-Christian Seebohm). Zwei<br />

Wochen vorher, am 8. Mai 1949, war das Grundgesetz<br />

vom Plenum des Parlamentarischen Rates mit 53 gegen<br />

12 Stimmen angenommen worden.<br />

Landtagsspiegel 2009/2010 63

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