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Landtagsspiegel23. Jahrgang - Elke Brunnemer

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Am 23. Mai 1949<br />

vom Parlamentarischen Rat in Bonn verkündet<br />

60 Jahre Grundgesetz<br />

60 Jahre Freiheit und Frieden<br />

Eine Würdigung von Altministerpräsident Dr. h.c. Erwin Teufel<br />

Für mich ist die größte Errungenschaft unserer europäischen, abendländischen, westlichen Kultur und Geschichte<br />

der Rechtsstaat. Er gründet in der Aufklärung, auf dem Gedankengut des christlichen Bildes vom Menschen,<br />

auf dem Naturrecht, auf der Freiheit des Individuums, auf dem neuen Verständnis von der Autonomie und der<br />

Vernunft des Menschen. Er war gegen den Absolutismus des Staates und seiner Herrscher gerichtet und wollte<br />

Gewaltenteilung und Begrenzung und Kontrolle der Macht. Er zielte auf Beteiligung der Bürger an ihren Angelegenheiten<br />

und die Überwindung der Unterordnung als Untertanen.<br />

62<br />

Titelseite der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 23. Mai 1949<br />

mit dem Wortlaut des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das<br />

am 24. Mai 1949 um null Uhr in Kraft trat.<br />

Die ersten freiheitlichen Verfassungen Badens und<br />

Württembergs zu Beginn des 19. Jahrhunderts bewegten<br />

sich in diese Richtung. Die 13 Forderungen im<br />

„Salmen“ in Offenburg, die der Badischen Revolution<br />

von 1848/49 vorangingen, enthielten die Grundrechte<br />

und Freiheitsrechte. Die Weimarer Verfassung konkretisierte<br />

diese Menschenrechte, ohne ihre Vorstaatlichkeit<br />

und Überstaatlichkeit herauszustellen. Einen<br />

großen Rückschlag brachte der Unrechtsstaat des<br />

Nationalsozialismus, in dem alle Menschenrechte<br />

mit Füßen getreten wurden und menschliches Leben<br />

keinen Wert mehr hatte.<br />

Nach dem totalen Zusammenbruch dieser ideologischen<br />

Herrschaft mit über 50 Millionen Toten im Zweiten<br />

Weltkrieg und Völkermord an Juden, Polen, Sinti und<br />

Roma war das erste Ziel der Verfassungen der Länder<br />

Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und<br />

Baden die Herstellung des Rechts. Jede staatliche Gewalt<br />

stellte sich unter das Recht und keine steht über<br />

dem Recht.<br />

Der Parlamentarische Rat schuf ein Grundgesetz als<br />

Verfassung, in dem erstmals die Menschenwürde, die<br />

Menschenrechte und die Freiheitsrechte des Einzelnen<br />

als überstaatliches Recht festgeschrieben wurden.<br />

Der Staat gibt sie nicht, sondern er gewährleistet und<br />

schützt sie. Jeder Mensch hat diese Rechte, weil er<br />

Mensch ist. Sie können ihm auch nicht genommen werden<br />

und er kann nicht auf sie verzichten. Sie haben Ewigkeitscharakter<br />

und können auch mit verfassungsändernder<br />

Mehrheit nicht geändert werden. Sie stehen im<br />

Grundrechtskatalog und gehen jedem anderen Artikel<br />

und jedem Gesetz vor. Ihr Schutz wird überwacht<br />

durch das neu geschaffene Bundesverfassungsgericht.<br />

Der Rechtsstaat und Sozialstaat des Grundgesetzes<br />

teilt die Macht vertikal zwischen Bund, Ländern und<br />

Gemeinden und horizontal durch die Parlamente,<br />

Regierungen und eine unabhängige Gerichtsbarkeit.<br />

Landtagsspiegel 2009/2010

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