Tomaten - Baden-Württemberg
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19. Umstellung auf Ökologischen Anbau<br />
Rita Schäfer, LVG Heidelberg<br />
Die Anforderungen für die ökologische Produktion sind gesetzlich in der EG-Öko-<br />
Verordnung (Verordnung EWG Nr. 2092/91) verankert. Neben der Voraussetzung,<br />
dass Bioanbau grundsätzlich im Boden stattfindet, eine erdelose bzw. Substrat-Kultur<br />
also ausgeschlossen ist, unterscheidet sich die ökologische Produktion von <strong>Tomaten</strong><br />
von der konventionellen Produktion hauptsächlich in folgenden Punkten:<br />
a) Saatgut und Pflanzenanzucht<br />
b) Düngung<br />
c) Pflanzenschutz<br />
Saatgut und Pflanzenanzucht<br />
Seit Januar 2004 ist im ökologischen Landbau die Verwendung von ökologisch vermehrtem<br />
Saatgut vorgeschrieben (Verordnung (EG) Nr. 1452/2003). Die Verwendung<br />
von konventionell produziertem chemisch unbehandeltem Saatgut ist dann<br />
möglich, wenn kein Bio-Saatgut verfügbar ist und für den Einsatz dieses Saatgutes<br />
bei der Kontrollstelle eine Ausnahme-Genehmigung eingeholt wird. Einen Überblick<br />
über die verfügbaren <strong>Tomaten</strong>sorten aus ökologischem Anbau bietet die Datenbank<br />
„organicXseeds“ (http://www.organicxseeds.com).<br />
Bei der Jungpflanzenanzucht sind im ökologischen Anbau die Vorgaben der jeweiligen<br />
Anbauverbände zu berücksichtigen. So fordern Bioland-, Naturland- und Gäa-<br />
Verband, dass die Aussaat- und Anzuchtsubstrate maximal 80 % Torf enthalten, für<br />
Demeter-Betriebe darf maximal 75 % Torf enthalten sein. Nach EG-Öko-Verordnung<br />
wirtschaftende Betriebe dürfen auch Anzuchtsubstrate aus 100 % Torf einsetzen.<br />
Der Jungpflanzenpreis im ökologischen <strong>Tomaten</strong>anbau ist im Vergleich zum konventionellen<br />
Anbau in der Regel höher, da sowohl das ökologisch vermehrte Saatgut als<br />
auch die Substrate im Bioanbau teurer sind als konventionell erzeugte Ware.<br />
Düngung<br />
Insbesondere für die Stickstoffdüngung sind im ökologischen Landbau nur organische<br />
Dünger erlaubt. Zulässig sind nur Düngemittel, die im Anhang II der EG-Öko-<br />
Verordnung aufgeführt sind. Betriebe, die einem Anbauverband angehören, müssen<br />
zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Verbands einhalten. Für die Stickstoffdünger<br />
sind gegebenenfalls Mengenbegrenzungen zu berücksichtigen. Wirtschaftet man<br />
beispielsweise nach den Richtlinien des Bioland-Verbandes, so sind im Gewächs-<br />
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