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Tomaten - Baden-Württemberg

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19. Umstellung auf Ökologischen Anbau<br />

Rita Schäfer, LVG Heidelberg<br />

Die Anforderungen für die ökologische Produktion sind gesetzlich in der EG-Öko-<br />

Verordnung (Verordnung EWG Nr. 2092/91) verankert. Neben der Voraussetzung,<br />

dass Bioanbau grundsätzlich im Boden stattfindet, eine erdelose bzw. Substrat-Kultur<br />

also ausgeschlossen ist, unterscheidet sich die ökologische Produktion von <strong>Tomaten</strong><br />

von der konventionellen Produktion hauptsächlich in folgenden Punkten:<br />

a) Saatgut und Pflanzenanzucht<br />

b) Düngung<br />

c) Pflanzenschutz<br />

Saatgut und Pflanzenanzucht<br />

Seit Januar 2004 ist im ökologischen Landbau die Verwendung von ökologisch vermehrtem<br />

Saatgut vorgeschrieben (Verordnung (EG) Nr. 1452/2003). Die Verwendung<br />

von konventionell produziertem chemisch unbehandeltem Saatgut ist dann<br />

möglich, wenn kein Bio-Saatgut verfügbar ist und für den Einsatz dieses Saatgutes<br />

bei der Kontrollstelle eine Ausnahme-Genehmigung eingeholt wird. Einen Überblick<br />

über die verfügbaren <strong>Tomaten</strong>sorten aus ökologischem Anbau bietet die Datenbank<br />

„organicXseeds“ (http://www.organicxseeds.com).<br />

Bei der Jungpflanzenanzucht sind im ökologischen Anbau die Vorgaben der jeweiligen<br />

Anbauverbände zu berücksichtigen. So fordern Bioland-, Naturland- und Gäa-<br />

Verband, dass die Aussaat- und Anzuchtsubstrate maximal 80 % Torf enthalten, für<br />

Demeter-Betriebe darf maximal 75 % Torf enthalten sein. Nach EG-Öko-Verordnung<br />

wirtschaftende Betriebe dürfen auch Anzuchtsubstrate aus 100 % Torf einsetzen.<br />

Der Jungpflanzenpreis im ökologischen <strong>Tomaten</strong>anbau ist im Vergleich zum konventionellen<br />

Anbau in der Regel höher, da sowohl das ökologisch vermehrte Saatgut als<br />

auch die Substrate im Bioanbau teurer sind als konventionell erzeugte Ware.<br />

Düngung<br />

Insbesondere für die Stickstoffdüngung sind im ökologischen Landbau nur organische<br />

Dünger erlaubt. Zulässig sind nur Düngemittel, die im Anhang II der EG-Öko-<br />

Verordnung aufgeführt sind. Betriebe, die einem Anbauverband angehören, müssen<br />

zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Verbands einhalten. Für die Stickstoffdünger<br />

sind gegebenenfalls Mengenbegrenzungen zu berücksichtigen. Wirtschaftet man<br />

beispielsweise nach den Richtlinien des Bioland-Verbandes, so sind im Gewächs-<br />

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