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Geschäftsbericht 2007 der BayWa AG

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.A UNTERNEHMENSPROFIL .B GESCHÄFTSENTWICKLUNG <strong>2007</strong> .C AUS DEM <strong>BayWa</strong>-KONZERN .D KonzErnabschluss<br />

Von diesen entfallen 1 593 485 Stimmrechte auf die Smallcap World Fund, Inc., Los<br />

Angeles (USA), die somit einen Anteil von mehr als 3 Prozent an den Stimmrechten <strong>der</strong><br />

<strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> hält.<br />

Wir wurden am 12. November <strong>2007</strong> von <strong>der</strong> SK<strong>AG</strong>EN AS, Stavanger (Norwegen), informiert,<br />

dass <strong>der</strong> Fonds SK<strong>AG</strong>EN Global, welcher von <strong>der</strong> SK<strong>AG</strong>EN AS verwaltet wird, am 9.<br />

November <strong>2007</strong> den Schwellenwert von 3 Prozent an den Stimmrechten <strong>der</strong> <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong><br />

überschritten hat und <strong>der</strong> Stimmrechtsanteil zu diesem Zeitpunkt 3,180 Prozent ( 1 076 340<br />

Stimmrechte) beträgt.<br />

( E . 6 .) n a h E s t E h E n D E u n t E r n E h m E n u n D PE r s o n E n<br />

.143<br />

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER<br />

BILANZ/GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS<br />

AUFSTELLUNG ERFASSTE ERTRÄGE/<br />

AUFWENDUNGEN<br />

KAPITALFLUSSRECHNUNG<br />

KONZERNANHANG<br />

BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

BERICHT DES AUFSICHTSRATS<br />

FINANZKALENDER 2008<br />

IMPRESSUM<br />

Nach IAS 24 zählen zu den nahe stehenden Personen jene Unternehmen und Personen,<br />

bei denen „eine <strong>der</strong> Parteien über die Möglichkeit verfügt, die an<strong>der</strong>e Partei zu beherrschen<br />

o<strong>der</strong> einen maßgeblichen Einfluss auf <strong>der</strong>en Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben“.<br />

Maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 24 ist die Mitwirkung an <strong>der</strong> Finanz- und Geschäftspolitik<br />

eines Unternehmens, aber nicht die Beherrschung dieser Politik. Ein maß-<br />

geblicher Einfluss kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden, normalerweise durch<br />

einen Sitz im Geschäftsführungs- und/o<strong>der</strong> Aufsichtsorgan, aber beispielsweise auch<br />

durch die Mitwirkung an <strong>der</strong> Unternehmenspolitik durch konzerninterne Geschäfte mit<br />

erheblichem Umfang, den Austausch von Führungspersonal o<strong>der</strong> durch die Abhängigkeit<br />

von technischen Informationen. Ein maßgeblicher Einfluss kann durch Anteilsbesitz,<br />

durch Satzung o<strong>der</strong> vertragliche Vereinbarungen begründet werden. Bei einem Anteilsbesitz<br />

wird ein maßgeblicher Einfluss gemäß den in IAS 28 „Bilanzierung von Anteilen an<br />

assoziierten Unternehmen“ enthaltenen Vorschriften vermutet, wenn <strong>der</strong> Aktionär direkt<br />

o<strong>der</strong> indirekt 20 Prozent o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong> Stimmrechte hält, es sei denn, diese Vermutung<br />

kann eindeutig wi<strong>der</strong>legt werden. Unwi<strong>der</strong>legbar vermutet wird dann ein maßgeblicher<br />

Einfluss, wenn die Politik des Unternehmens etwa durch eine entsprechende Besetzung<br />

<strong>der</strong> Aufsichtsorgane beeinflusst werden kann.<br />

Bezogen auf den Aktionärskreis <strong>der</strong> <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> beträfe die wi<strong>der</strong>legbare Vermutung<br />

eines maßgeblichen Einflusses die Stellung <strong>der</strong> Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-<strong>AG</strong>,<br />

Beilngries. Hier kann aber dargelegt werden, dass es sich bei <strong>der</strong> Bayerischen Raiffeisen-<br />

Beteiligungs-<strong>AG</strong> um eine reine Finanzholding handelt, <strong>der</strong>en organisatorische und strukturelle<br />

Ausgestaltung nicht darauf ausgelegt ist, auf die <strong>BayWa</strong> Einfluss auszuüben. Darüber<br />

hinaus hat <strong>der</strong> Konzern mit <strong>der</strong> Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-<strong>AG</strong> im Geschäftsjahr<br />

keine geschäftlichen Transaktionen im Sinne von IAS 24 durchgeführt, über die an dieser<br />

Stelle zu berichten wäre.

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