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Geschäftsbericht 2007 der BayWa AG

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Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus<br />

einer Festvergütung und einem variablen<br />

Anteil zusammen.<br />

Die Gesamtbezüge des Konzernvorstands <strong>der</strong><br />

<strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> betragen 5,2 Mio. Euro.<br />

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen<br />

sich auf 0,3 Mio. Euro.<br />

stimmung des Aufsichtsrats einmalig o<strong>der</strong> mehrmals um bis zu nominal 4 547 978,24 Euro<br />

durch Ausgabe neuer, auf den Namen lauten<strong>der</strong> vinkulierter Stückaktien zu erhöhen.<br />

Dies geschieht gegen Bareinlage an Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> und <strong>der</strong> mit ihr im Sinne<br />

des §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu Erwerbspreisen von mindestens<br />

50 Prozent des bei Ausübung <strong>der</strong> Ermächtigung festgestellten Kurses.<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in <strong>der</strong> Zeit bis zum 30. April 2011 mit Zu-<br />

stimmung des Aufsichtsrats einmalig o<strong>der</strong> mehrmals um bis zu nominal 12 500 000 Euro<br />

durch Ausgabe neuer, auf den Namen lauten<strong>der</strong> vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen<br />

zu erhöhen.<br />

Der Vorstand besitzt keine Ermächtigung <strong>der</strong> Hauptversammlung zum Rückkauf von<br />

Aktien. Vereinbarungen im Sinne des § 289 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB bestehen nicht.<br />

V E R G Ü T U N G S B E R I C H T<br />

Für die Festlegung <strong>der</strong> Vorstandsvergütung ist <strong>der</strong> Vorstandsausschuss des Aufsichtsrats<br />

zuständig. Die Struktur des Vergütungssystems wird vom Aufsichtsrat regelmäßig über-<br />

prüft. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und einem vari-<br />

ablen Anteil zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem festen<br />

Jahresgehalt und üblichen Nebenleistungen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen<br />

Richtlinien anzusetzenden Wert für die Dienstwagennutzung bestehen.<br />

Die erfolgsbezogene Komponente misst sich am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens<br />

und dem Erreichen individueller, jährlich neu definierter Ziele. Aktienoptionen bestehen<br />

nicht. Darüber hinaus existieren Pensionszusagen für die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands. Die<br />

Gesamtbezüge des Konzernvorstands <strong>der</strong> <strong>BayWa</strong> <strong>AG</strong> betragen 5,2 Mio. Euro (Vorjahr:<br />

6,2 Mio. Euro), davon 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) variabel. Der Anteil <strong>der</strong><br />

Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen beträgt 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio.<br />

Euro).<br />

Die Vergütung <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> wird nicht individualisiert, son<strong>der</strong>n, aufgeteilt<br />

nach fixen und variablen/erfolgsorientierten Bezügen, jährlich im Anhang des Jahresabschlusses<br />

ausgewiesen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Hauptversammlungsbeschluss laut § 286<br />

Abs. 5 HGB wurde gefasst (Kodex-Ziffer 4.2.4). Vergütungskomponenten mit langfristiger<br />

Anreizwirkung wie Aktienoptionen o<strong>der</strong> vergleichbare Gestaltungen bestehen nicht.<br />

Die Vergütung <strong>der</strong> Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> wird nicht individualisiert, son<strong>der</strong>n, aufgeteilt<br />

nach festen und erfolgsorientierten Bezügen, jährlich im Corporate Governance-Bericht<br />

ausgewiesen (Kodex-Ziffer 5.4.7 Abs. 3).<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Vergütung <strong>der</strong> einzelnen Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> wurde durch Beschluss<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung vom 31. Mai <strong>2007</strong> neu festgelegt. Demnach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied<br />

neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von<br />

8 000 Euro, ferner eine verän<strong>der</strong>liche Vergütung von je 250 Euro für jeden von <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung beschlossenen Bardividendenanteil von 0,01 Euro je Aktie, <strong>der</strong> über<br />

einen Gewinnanteil von 0,10 Euro je Aktie hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird.<br />

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und <strong>der</strong> Stellvertreter das An<strong>der</strong>thalbfache<br />

<strong>der</strong> vorgenannten Beträge. Für die Ausschusstätigkeit wird eine feste jährliche<br />

Vergütung von 2 000 Euro bezahlt. Die Vorsitzenden erhalten jeweils das Doppelte.<br />

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio.<br />

Euro), davon 0,1 Mio. Euro variabel (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

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