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GeschŠftsbericht - Klinikum am Weissenhof

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Sie soll zu einem abstinenten, sozial<br />

verantwortlichen, konstruktiv-konfliktfähigen<br />

Leben ohne weitere Delinquenz<br />

befähigen, sei es in Selbstständigkeit<br />

oder in betreuten Einrichtungen.<br />

Patienten, die nicht entlassen werden<br />

können, müssen untergebracht und betreut<br />

werden.<br />

Hohe therapeutische<br />

Anforderungen<br />

Bei den meist schuldunfähigen Patien-<br />

ten, die nach § 63 StGB untergebracht<br />

wurden, leidet die größte Gruppe an<br />

psychotischen Störungen. Häufig werden<br />

sie wegen Aggressions- und Gewaltdelikten<br />

eingewiesen. Bei der in<br />

gesichertem Stationsmilieu erfolgenden<br />

Behandlung stehen medik<strong>am</strong>entöse<br />

Einstellung, Vermittlung von Krankheitseinsicht,<br />

soziales Training und<br />

Rehabilitationsmaßnahmen im Vordergrund.<br />

Patienten mit Persönlichkeitsstörungen und Lernbehinderungen haben häufig eine<br />

belastete Biografie und ungünstige Entwicklungsmöglichkeiten. Einzel- und Gruppenpsychotherapie,<br />

bezugspflegerische Betreuung, soziales Kompetenztraining,<br />

Gestaltungstherapie, differenzierte Arbeitstherapie in verschiedenen Werkstätten,<br />

Schulunterricht und Sporttherapie sowie individuell gestaltete Tages- und<br />

Wohnstrukturen bilden die Schwerpunkte der Behandlung. Bei der relativ kleinen<br />

Gruppe von Sexualstraftätern werden darüber hinaus Sexualtherapie und medik<strong>am</strong>entöse<br />

Behandlung angewandt.<br />

Etwa 40 Prozent der Maßregelvollzugspatienten sind primär alkohol- und drogenab-<br />

hängig und deshalb nach § 64 StGB untergebracht. Sie wurden hauptsächlich durch<br />

Eigentums- und Körperverletzungsdelikte oder durch Beschaffungskriminalität und<br />

Drogenhandel straffällig. Dieser Personenkreis stellt an die Therapeuten hohe Anforderungen.<br />

Die forensischen Kliniken arbeiten eng zus<strong>am</strong>men mit den einweisenden<br />

Gerichten, den Staatsanwaltschaften, die eine Vollstreckung überwachen,<br />

und den Strafvollstreckungsk<strong>am</strong>mern. Diese entscheiden letztlich über die Bewährungsentlassung<br />

der Patienten. Die Fortdauer der Maßregel wird regelmäßig überprüft,<br />

bei Verurteilungen nach § 63 StGB in jährlichem Turnus, bei Verurteilungen<br />

nach § 64 StGB halbjährlich.<br />

Nachuntersuchungen <strong>am</strong> ZfP Emmendingen haben ergeben, dass 80 Prozent der<br />

nach § 63 StGB und über 60 Prozent der nach § 64 StGB eingewiesenen Patienten<br />

sieben Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug straffrei geblieben<br />

sind. Das widerlegt die in der Öffentlichkeit vorherrschende Meinung, die Behandlung<br />

von psychisch kranken Straftätern sei zwecklos und eine Entlassung in der<br />

Regel nicht möglich. Das Ziel der ZfP-Gruppe ist es, die Akzeptanz der Bevölkerung<br />

für die Forensische Psychiatrie zu erhöhen und den Patienten d<strong>am</strong>it eine Chance<br />

zur Legalbewährung zu eröffnen.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeiter der forensischen Kliniken der ZfP Reichenau, Weins-<br />

berg, Wiesloch und Zwiefalten haben sich mit Kliniken des Saarlands und Rhein-<br />

land-Pfalz zum „Arbeitskreis Forensische Psychiatrie Transparent Süddeutschland“<br />

zus<strong>am</strong>mengeschlossen und bieten regelmäßig Fachtagungen für Journalisten an.<br />

Geschäftsbericht 2011 | 53

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