GeschŠftsbericht - Klinikum am Weissenhof
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Sie soll zu einem abstinenten, sozial<br />
verantwortlichen, konstruktiv-konfliktfähigen<br />
Leben ohne weitere Delinquenz<br />
befähigen, sei es in Selbstständigkeit<br />
oder in betreuten Einrichtungen.<br />
Patienten, die nicht entlassen werden<br />
können, müssen untergebracht und betreut<br />
werden.<br />
Hohe therapeutische<br />
Anforderungen<br />
Bei den meist schuldunfähigen Patien-<br />
ten, die nach § 63 StGB untergebracht<br />
wurden, leidet die größte Gruppe an<br />
psychotischen Störungen. Häufig werden<br />
sie wegen Aggressions- und Gewaltdelikten<br />
eingewiesen. Bei der in<br />
gesichertem Stationsmilieu erfolgenden<br />
Behandlung stehen medik<strong>am</strong>entöse<br />
Einstellung, Vermittlung von Krankheitseinsicht,<br />
soziales Training und<br />
Rehabilitationsmaßnahmen im Vordergrund.<br />
Patienten mit Persönlichkeitsstörungen und Lernbehinderungen haben häufig eine<br />
belastete Biografie und ungünstige Entwicklungsmöglichkeiten. Einzel- und Gruppenpsychotherapie,<br />
bezugspflegerische Betreuung, soziales Kompetenztraining,<br />
Gestaltungstherapie, differenzierte Arbeitstherapie in verschiedenen Werkstätten,<br />
Schulunterricht und Sporttherapie sowie individuell gestaltete Tages- und<br />
Wohnstrukturen bilden die Schwerpunkte der Behandlung. Bei der relativ kleinen<br />
Gruppe von Sexualstraftätern werden darüber hinaus Sexualtherapie und medik<strong>am</strong>entöse<br />
Behandlung angewandt.<br />
Etwa 40 Prozent der Maßregelvollzugspatienten sind primär alkohol- und drogenab-<br />
hängig und deshalb nach § 64 StGB untergebracht. Sie wurden hauptsächlich durch<br />
Eigentums- und Körperverletzungsdelikte oder durch Beschaffungskriminalität und<br />
Drogenhandel straffällig. Dieser Personenkreis stellt an die Therapeuten hohe Anforderungen.<br />
Die forensischen Kliniken arbeiten eng zus<strong>am</strong>men mit den einweisenden<br />
Gerichten, den Staatsanwaltschaften, die eine Vollstreckung überwachen,<br />
und den Strafvollstreckungsk<strong>am</strong>mern. Diese entscheiden letztlich über die Bewährungsentlassung<br />
der Patienten. Die Fortdauer der Maßregel wird regelmäßig überprüft,<br />
bei Verurteilungen nach § 63 StGB in jährlichem Turnus, bei Verurteilungen<br />
nach § 64 StGB halbjährlich.<br />
Nachuntersuchungen <strong>am</strong> ZfP Emmendingen haben ergeben, dass 80 Prozent der<br />
nach § 63 StGB und über 60 Prozent der nach § 64 StGB eingewiesenen Patienten<br />
sieben Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug straffrei geblieben<br />
sind. Das widerlegt die in der Öffentlichkeit vorherrschende Meinung, die Behandlung<br />
von psychisch kranken Straftätern sei zwecklos und eine Entlassung in der<br />
Regel nicht möglich. Das Ziel der ZfP-Gruppe ist es, die Akzeptanz der Bevölkerung<br />
für die Forensische Psychiatrie zu erhöhen und den Patienten d<strong>am</strong>it eine Chance<br />
zur Legalbewährung zu eröffnen.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeiter der forensischen Kliniken der ZfP Reichenau, Weins-<br />
berg, Wiesloch und Zwiefalten haben sich mit Kliniken des Saarlands und Rhein-<br />
land-Pfalz zum „Arbeitskreis Forensische Psychiatrie Transparent Süddeutschland“<br />
zus<strong>am</strong>mengeschlossen und bieten regelmäßig Fachtagungen für Journalisten an.<br />
Geschäftsbericht 2011 | 53