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GeschŠftsbericht - Klinikum am Weissenhof

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Vorwort<br />

Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,<br />

F<strong>am</strong>ilie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg<br />

Katrin Altpeter MdL<br />

Die Zentren für Psychiatrie wurden<br />

zum 1. Januar 1996 durch das Gesetz<br />

zur Neuorganisation der Psychiatrischen<br />

Landeskrankenhäuser als rechtsfähige<br />

Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts errichtet. Seit dieser Rechtsformänderung<br />

sind fünfzehn Jahre<br />

vergangen. Zu diesem Jubiläum gratuliere<br />

ich den Zentren für Psychiatrie,<br />

auch im N<strong>am</strong>en der ges<strong>am</strong>ten Landesregierung,<br />

ganz herzlich.<br />

4 | Geschäftsbericht 2011<br />

Zum 1. Januar 2009 wurde das Errichtungsgesetz<br />

novelliert. Im Gesetzgebungsverfahren<br />

gab es ein klares Bekenntnis<br />

der Landesregierung und aller<br />

Landtagsfraktionen zur öffentlichrechtlichen<br />

Rechtsform der Zentren<br />

für Psychiatrie sowie große Anerkennung<br />

für deren erfolgreiche Arbeit.<br />

Die südwürttembergischen Zentren<br />

Bad Schussenried, Weissenau und<br />

Zwiefalten wurden zu einer Anstalt fusioniert.<br />

Aus bisher neun wurden somit sieben<br />

Zentren für Psychiatrie. Außerdem<br />

wurde ein Auftrag zur fortlaufenden<br />

zentrumsübergreifenden Koordinierung<br />

in medizinischen und ökonomischen<br />

Bereichen ins Gesetz aufgenommen,<br />

der eine gemeins<strong>am</strong>e und<br />

gruppenbezogene N<strong>am</strong>ensführung mit<br />

einschließt.<br />

Die Zentren für Psychiatrie erfüllen<br />

Aufgaben der vollstationären, teilstationären<br />

und <strong>am</strong>bulanten Krankenversorgung<br />

in den psychiatrischen und<br />

angrenzenden Fachgebieten. Dabei<br />

umfasst die Krankenbehandlung präventive,<br />

kurative und rehabilitative<br />

Maßnahmen. Sie sind wichtiger Bestandteil<br />

der regionalen Versorgungsstrukturen<br />

und beteiligen sich insbesondere<br />

<strong>am</strong> Aufbau der gemeindepsychiatrischen<br />

Verbünde und der<br />

kommunalen Suchthilfenetzwerke.<br />

Sie erfüllen nicht nur Aufgaben im Bereich<br />

der Pflege, sondern fördern auch<br />

die Teilhabe von Menschen mit psychischen<br />

Erkrankungen und seelischen<br />

Behinderungen <strong>am</strong> gesellschaftlichen<br />

Leben sowie deren soziale, berufliche<br />

und medizinische Rehabilitation. Sie<br />

sind anerkannte Einrichtungen nach<br />

dem Gesetz über die Unterbringung<br />

psychisch Kranker und nehmen Aufgaben<br />

der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

wahr. Ferner vollziehen sie die freiheitsentziehenden<br />

Maßregeln der Besserung<br />

und Sicherung psychisch kranker<br />

und suchtkranker Straftäter und<br />

können forensische Ambulanzen betreiben.<br />

Die Rechtsform der Anstalt des öffent-<br />

lichen Rechts ermöglicht es den Zen–<br />

tren, rasch und flexibel auf aktuelle<br />

Entwicklungen einzugehen und die<br />

wirtschaftlichen und organisatorischen<br />

Abläufe laufend einer patientengerechten<br />

Versorgung anzupassen. Aus<br />

ehemals k<strong>am</strong>eralistisch verwalteten<br />

Landesbetrieben sind nach unternehmerischen<br />

Grundsätzen geführte moderne<br />

Kompetenzzentren geworden.<br />

Sie bieten psychiatrische Vollversorgung<br />

auf höchstem Niveau. Die Sicherung<br />

der Qualität hat dabei einen hohen<br />

Stellenwert.

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