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GeschŠftsbericht - Klinikum am Weissenhof

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Einführung<br />

Ministerialdirigent Dr. Joachim Kohler<br />

Aufsichtsratsvorsitzender der Zentren für Psychiatrie<br />

Dr. Joachim Kohler<br />

Seit Mitte der 1970er-Jahre hat sich<br />

die Psychiatrie grundlegend verändert.<br />

Im Zuge der Psychiatrie-Enquête<br />

des Deutschen Bundestages von 1975<br />

wurde die bis dahin verwahrende Psychiatrie<br />

im gemeindefernen psychiatrischen<br />

Großkrankenhaus hin zu einer<br />

gemeindenahen, therapeutisch und<br />

rehabilitativ ausgerichteten Versorgung<br />

reformiert. In Baden-Württemberg<br />

standen Anfang der 1970er-Jahre<br />

noch mehr als drei Viertel der Akutbetten<br />

in der Psychiatrie in den ehemaligen<br />

Psychiatrischen Landeskrankenhäusern.<br />

Heute befindet sich die<br />

Mehrzahl der Betten in kommunaler,<br />

frei-gemeinnütziger, kirchlicher, universitärer<br />

oder privater Trägerschaft.<br />

Die Patienten verweilen kürzer in den<br />

Kliniken und befinden sich nicht mehr<br />

hinter geschlossenen Türen wie vor<br />

den 1970er-Jahren. Die Versorgungsangebote<br />

sind patientenzentriert, dezentral<br />

und gemeindenah ausgerich-<br />

6 | Geschäftsbericht 2011<br />

tet, sodass die betroffenen Menschen<br />

möglichst rasch in ihre vertraute Umgebung<br />

zurückkehren können.<br />

Diese Entwicklung veränderte die Psy-<br />

chiatrischen Landeskrankenhäuser.<br />

Seit 1979 als unselbstständige Landesbetriebe<br />

gemäß § 26 LHO geführt, war<br />

ihre Autonomie noch eingeschränkt<br />

und die Handlungs- und Entscheidungsabläufe<br />

stark an Verwaltungsmaßstäben<br />

orientiert. Es war kaum<br />

möglich, kurzfristige operative Sachund<br />

Personalentscheidungen zu treffen,<br />

die allein an den Erfordernissen<br />

des Krankenhauses und der Patientenversorgung<br />

ausgerichtet waren.<br />

Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993<br />

stellte die Krankenhauslandschaft vor<br />

weitreichende Herausforderungen. Das<br />

Selbstkostendeckungsprinzip wurde abgeschafft,<br />

neue Entgeltformen und<br />

gedeckelte Budgets wurden eingeführt.<br />

Diese veränderten Rahmenbedingungen<br />

führten dazu, dass die<br />

überkommene staatlich-hierarchische<br />

Struktur der Psychiatrischen Landeskrankenhäuser<br />

durch eine neue Organisationsform<br />

abgelöst wurde. Durch<br />

das Gesetz zur Errichtung der Zentren<br />

für Psychiatrie (EZPsychG) wurden sie<br />

zum 1. Januar 1996 in Zentren für Psychiatrie<br />

umgewandelt. Sie sind seither<br />

rechtsfähige Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts.<br />

Mit der Rechtsformänderung sollten<br />

Entscheidungswege durch Verlagerung<br />

der Verantwortung und Entscheidungskompetenz<br />

an den Ort der Aufgabenerfüllung<br />

verkürzt werden, um<br />

eine betriebswirtschaftliche Optimierung<br />

zu erreichen. Im Wege der Ges<strong>am</strong>trechtsnachfolge<br />

gingen die Rechte<br />

und Pflichten von den Landesbetrieben<br />

auf die jeweiligen Zentren<br />

für Psychiatrie über, wobei die dienstund<br />

tarifrechtliche Stellung der Mitarbeiter<br />

gewahrt blieb. Die Zentren<br />

übernahmen die Aufgaben der Krankenversorgung<br />

und der Pflege psychisch<br />

Kranker und Behinderter sowie<br />

- als Pflichtaufgabe nach Weisung - die<br />

Durchführung der freiheitsentziehenden<br />

Maßregeln der Besserung und Sicherung<br />

gemäß §§ 63, 64 StGB. Die öffentlich-rechtliche<br />

Organisationsform<br />

der Zentren entspricht dem hoheitlichen<br />

Charakter des Maßregelvollzugs.<br />

In Anlehnung an privatrechtliche Un-<br />

ternehmen erhielten die Zentren für<br />

Psychiatrie zwei jeweils auf Zeit bestellte<br />

Organe, den Geschäftsführer<br />

und den Aufsichtsrat. Das Land Baden-<br />

Württemberg als Gewährträger der<br />

Zentren stellt die Mehrzahl der Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats, darunter<br />

den Vorsitzenden. Weitere Mitglieder<br />

sind der Landrat des Sitzkreises oder<br />

einer seiner Dezernenten, ein Vertreter<br />

des örtlichen Personalrates sowie<br />

- mit beratender Stimme - der Patientenfürsprecher.

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