Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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1.2. Leistungen<br />
1.2.1. Begleitung Sterbender<br />
und ihrer Angehörigen<br />
Die Leistungen des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes werden <strong>von</strong> hauptberuflichen und<br />
ehrenamtlichen Mitarbeitern erbracht. Sie umfassen die folgenden Bereiche:<br />
In der Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen sind als Einzelleistungen enthalten:<br />
Fachkundige Beratung durch den Koordinator<br />
Eine fachkundige Erstberatung der Schwerkranken und ihrer Angehörigen wird durch<br />
den hauptberuflichen Koordinator des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes erbracht. Er berät<br />
situationsbezogen. Je nach Krankheitsverlauf und Erfordernis wird die Beratung fortgesetzt.<br />
Aus der Erstberatung ergeben sich Kontaktaufnahmen und Abstimmungen<br />
mit anderen Diensten.<br />
Einsatz einer adäquaten Begleitung<br />
Nach den grundlegenden Beratungen setzt der Koordinator bei Bedarf einen geeigneten<br />
ehrenamtlich tätigen <strong>Hospiz</strong>helfer zur psychosozialen Begleitung ein. Besuchstermine<br />
und den jeweiligen Zeitumfang spricht dieser in der Folge direkt mit den zu<br />
Begleitenden ab.<br />
Unterstützung <strong>von</strong> palliativer Behandlung durch Beratung und Begleitung<br />
Patienten, die sich zum Beispiel im Endstadium eines Tumorleidens oder anderer schwerer<br />
Erkrankungen befinden, benötigen spezifische psychosoziale Hilfe. Isolationen müssen<br />
durch behutsame Kontakte <strong>von</strong> außen überwunden werden. Diese Schwerkranken drücken<br />
ihre seelische Not häufig über Schmerzempfinden aus. Die physische Schmerzkomponente<br />
lässt sich in der Regel durch medikamentöse palliativmedizinische Behandlung<br />
beheben. Die hospizliche Begleitung konzentriert sich jedoch auf die<br />
psychosozialen Schmerzkomponenten, wie Angst vor Verlassenwerden oder Verzweiflung<br />
und mitunter auch auf Tötungswünsche. Der tiefe seelische Schmerz kann durch<br />
engen psychosozialen Austausch mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen sowie<br />
durch Beratung und Unterstützung <strong>von</strong> Pflegediensten gemindert werden.<br />
Durch Beobachtung des Gesamtgeschehens wird bei erkennbar nicht ausreichender<br />
Schmerzbehandlung Rücksprache mit den Angehörigen, dem Pflegedienst und dem behandelnden<br />
Arzt genommen bzw. zu speziellen medizinischen Einrichtungen vermittelt.<br />
Krisenintervention bei zu Begleitenden<br />
Der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst muss darauf vorbereitet sein, dass akute medizinische,<br />
soziale oder psychische Krisen auftreten können. In solchen Situationen kann eine<br />
Palliative Care-Beratung notwendig sein. In der Regel verfügen die <strong>Hospiz</strong>dienste<br />
auch über Mitarbeiter, die in diesem Bereich besonders qualifiziert sind. Sie beraten<br />
den jeweiligen Pflegedienst oder auch die Angehörigen und intensivieren auf diese<br />
Weise die Begleitung. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Diensten<br />
und Personen ist in jedem Fall geboten.<br />
Soziale und seelsorgliche Hilfen für Angehörige können sein:<br />
– Ermutigung zum konstruktiven Umgang mit der Situation, zu offenen Gesprächen<br />
mit den Sterbenden, zum Abschiednehmen und Abschiedgestalten,<br />
– ergänzende Sitzwache am Krankenbett, tagsüber oder nachts (z. B. bei Berufstätigkeit<br />
der Angehörigen und zu deren Entlastung),<br />
– Beistand und Begleitung der Angehörigen bei physischer und psychischer Überforderung<br />
in den letzten Tagen vor dem Tod,<br />
– Wahrnehmen seelsorglicher Bedürfnisse und gegebenenfalls Vermittlung <strong>von</strong> Ansprechpartnern.<br />
Hilfen für Kinder und Jugendliche und für die Familie<br />
Es ist wichtig, Kindern und Jugendlichen eine ihrem Alter entsprechende Hilfe beim<br />
Verarbeitungsprozess einer Trennung zu ermöglichen. Dazu gehört auch, Eltern und<br />
Angehörige zu ermutigen, Kindern und Jugendlichen den Kontakt zu sterbenden Menschen<br />
nicht zu verwehren. Auf diese Weise werden Sterben und Tod in das Leben der<br />
Familie integriert.<br />
Zu den speziellen Hilfen für schwerkranke junge Menschen siehe Kapitel 5.<br />
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