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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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1.2. Leistungen<br />

1.2.1. Begleitung Sterbender<br />

und ihrer Angehörigen<br />

Die Leistungen des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes werden <strong>von</strong> hauptberuflichen und<br />

ehrenamtlichen Mitarbeitern erbracht. Sie umfassen die folgenden Bereiche:<br />

In der Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen sind als Einzelleistungen enthalten:<br />

Fachkundige Beratung durch den Koordinator<br />

Eine fachkundige Erstberatung der Schwerkranken und ihrer Angehörigen wird durch<br />

den hauptberuflichen Koordinator des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes erbracht. Er berät<br />

situationsbezogen. Je nach Krankheitsverlauf und Erfordernis wird die Beratung fortgesetzt.<br />

Aus der Erstberatung ergeben sich Kontaktaufnahmen und Abstimmungen<br />

mit anderen Diensten.<br />

Einsatz einer adäquaten Begleitung<br />

Nach den grundlegenden Beratungen setzt der Koordinator bei Bedarf einen geeigneten<br />

ehrenamtlich tätigen <strong>Hospiz</strong>helfer zur psychosozialen Begleitung ein. Besuchstermine<br />

und den jeweiligen Zeitumfang spricht dieser in der Folge direkt mit den zu<br />

Begleitenden ab.<br />

Unterstützung <strong>von</strong> palliativer Behandlung durch Beratung und Begleitung<br />

Patienten, die sich zum Beispiel im Endstadium eines Tumorleidens oder anderer schwerer<br />

Erkrankungen befinden, benötigen spezifische psychosoziale Hilfe. Isolationen müssen<br />

durch behutsame Kontakte <strong>von</strong> außen überwunden werden. Diese Schwerkranken drücken<br />

ihre seelische Not häufig über Schmerzempfinden aus. Die physische Schmerzkomponente<br />

lässt sich in der Regel durch medikamentöse palliativmedizinische Behandlung<br />

beheben. Die hospizliche Begleitung konzentriert sich jedoch auf die<br />

psychosozialen Schmerzkomponenten, wie Angst vor Verlassenwerden oder Verzweiflung<br />

und mitunter auch auf Tötungswünsche. Der tiefe seelische Schmerz kann durch<br />

engen psychosozialen Austausch mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen sowie<br />

durch Beratung und Unterstützung <strong>von</strong> Pflegediensten gemindert werden.<br />

Durch Beobachtung des Gesamtgeschehens wird bei erkennbar nicht ausreichender<br />

Schmerzbehandlung Rücksprache mit den Angehörigen, dem Pflegedienst und dem behandelnden<br />

Arzt genommen bzw. zu speziellen medizinischen Einrichtungen vermittelt.<br />

Krisenintervention bei zu Begleitenden<br />

Der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst muss darauf vorbereitet sein, dass akute medizinische,<br />

soziale oder psychische Krisen auftreten können. In solchen Situationen kann eine<br />

Palliative Care-Beratung notwendig sein. In der Regel verfügen die <strong>Hospiz</strong>dienste<br />

auch über Mitarbeiter, die in diesem Bereich besonders qualifiziert sind. Sie beraten<br />

den jeweiligen Pflegedienst oder auch die Angehörigen und intensivieren auf diese<br />

Weise die Begleitung. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Diensten<br />

und Personen ist in jedem Fall geboten.<br />

Soziale und seelsorgliche Hilfen für Angehörige können sein:<br />

– Ermutigung zum konstruktiven Umgang mit der Situation, zu offenen Gesprächen<br />

mit den Sterbenden, zum Abschiednehmen und Abschiedgestalten,<br />

– ergänzende Sitzwache am Krankenbett, tagsüber oder nachts (z. B. bei Berufstätigkeit<br />

der Angehörigen und zu deren Entlastung),<br />

– Beistand und Begleitung der Angehörigen bei physischer und psychischer Überforderung<br />

in den letzten Tagen vor dem Tod,<br />

– Wahrnehmen seelsorglicher Bedürfnisse und gegebenenfalls Vermittlung <strong>von</strong> Ansprechpartnern.<br />

Hilfen für Kinder und Jugendliche und für die Familie<br />

Es ist wichtig, Kindern und Jugendlichen eine ihrem Alter entsprechende Hilfe beim<br />

Verarbeitungsprozess einer Trennung zu ermöglichen. Dazu gehört auch, Eltern und<br />

Angehörige zu ermutigen, Kindern und Jugendlichen den Kontakt zu sterbenden Menschen<br />

nicht zu verwehren. Auf diese Weise werden Sterben und Tod in das Leben der<br />

Familie integriert.<br />

Zu den speziellen Hilfen für schwerkranke junge Menschen siehe Kapitel 5.<br />

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