Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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1.3.1.2. ehrenamtlich<br />
1.3.2. Räumliche<br />
Voraussetzungen<br />
b) Tätigkeitsdauer<br />
Erforderlich ist eine mindestens drei Jahre ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit<br />
nach absolvierter Ausbildung in den bezeichneten Berufen (Rahmenvereinbarung<br />
nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V).<br />
c) Zusatzqualifikationen<br />
– Abschluss einer Palliative Care-Weiterbildungsmaßnahme,<br />
– bzw. Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem<br />
stationären <strong>Hospiz</strong> oder in einem Palliativpflegedienst,<br />
– Nachweis eines Koordinatoren-Seminars,<br />
– bzw. dreijährige Tätigkeit als Koordinator in einem <strong>Hospiz</strong>dienst,<br />
– im Einzelfall nach Prüfung andere Anerkennungen,<br />
– Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz.<br />
Näheres regelt die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V.<br />
Aufgaben des Koordinators<br />
Dienstbezogene Aufgaben<br />
– Konzepterstellung und -entwicklung,<br />
– Aufbau und Leitung des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes,<br />
– Wahrnehmung <strong>von</strong> Querschnittsaufgaben, Geschäftsführung und Koordinierungsaufgaben,<br />
– Dokumentation der laufenden <strong>Hospiz</strong>arbeit.<br />
Aufgaben in der Begleitung Sterbender, ihrer Angehörigen sowie Trauernder<br />
– Koordinierung und Sicherstellung der Kontinuität der praktischen <strong>Hospiz</strong>arbeit,<br />
– Erstbesuch beim Schwerkranken und seinen Bezugspersonen oder bei den Trauernden,<br />
– Beratung und Begleitung Sterbender und ihrer Bezugspersonen sowie Trauernder,<br />
– Auswahl und Einsatz der ehrenamtlichen <strong>Hospiz</strong>mitarbeiter,<br />
– Krisenintervention,<br />
– Gewährleistung einer Rufbereitschaft.<br />
Mitarbeiterbezogene Aufgaben<br />
– Auswahl der ehrenamtlich Tätigen,<br />
– Befähigung, Einsatzleitung und Begleitung der ehrenamtlichen <strong>Hospiz</strong>mitarbeiter.<br />
Ein Koordinator in Vollzeitbeschäftigung ist für höchstens 50 qualifizierte ehrenamtlich<br />
tätige <strong>Hospiz</strong>helfer verantwortlich. Entsprechend Nr. 1.2.3 sorgt er für die Durchführung<br />
<strong>von</strong> Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen.<br />
Ebenso wie die hauptberuflichen müssen auch die ehrenamtlichen Tätigkeiten als<br />
wesentliches Element eines ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes unter dem Gesichtspunkt<br />
„Qualitätssicherung der <strong>Hospiz</strong>arbeit“ sorgfältig geplant, koordiniert und begleitet<br />
werden. Die Einsatzbereiche ehrenamtlich Tätiger müssen genau beschrieben und<br />
ihre Grenzen festgelegt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter werden durch Fachkräfte<br />
angeleitet. Erstkontakte und Kriseninterventionen erfolgen durch den Koordinator.<br />
Wesentlich ist die ergänzende Zusammenarbeit <strong>von</strong> hauptberuflicher und ehrenamtlicher<br />
Tätigkeit.<br />
Der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein<br />
und über eine Geschäftsstelle mit Telefonanschluss (ISDN), Anrufbeantworter, Faxgerät,<br />
PC, Mobiltelefon und Internetanschluss verfügen. Nötig sind ein abschließbarer<br />
Raum und die Möglichkeit für Einzel- und Gruppengespräche. Die Anbindung an<br />
einen anderen Dienst oder Einrichtung und die Mitnutzung <strong>von</strong> vorhandenen Räumen<br />
sind möglich. Es muss jedoch eine strukturelle und inhaltliche Selbständigkeit