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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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1.3.1.2. ehrenamtlich<br />

1.3.2. Räumliche<br />

Voraussetzungen<br />

b) Tätigkeitsdauer<br />

Erforderlich ist eine mindestens drei Jahre ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit<br />

nach absolvierter Ausbildung in den bezeichneten Berufen (Rahmenvereinbarung<br />

nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V).<br />

c) Zusatzqualifikationen<br />

– Abschluss einer Palliative Care-Weiterbildungsmaßnahme,<br />

– bzw. Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem<br />

stationären <strong>Hospiz</strong> oder in einem Palliativpflegedienst,<br />

– Nachweis eines Koordinatoren-Seminars,<br />

– bzw. dreijährige Tätigkeit als Koordinator in einem <strong>Hospiz</strong>dienst,<br />

– im Einzelfall nach Prüfung andere Anerkennungen,<br />

– Nachweis eines Seminars zur Führungskompetenz.<br />

Näheres regelt die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V.<br />

Aufgaben des Koordinators<br />

Dienstbezogene Aufgaben<br />

– Konzepterstellung und -entwicklung,<br />

– Aufbau und Leitung des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes,<br />

– Wahrnehmung <strong>von</strong> Querschnittsaufgaben, Geschäftsführung und Koordinierungsaufgaben,<br />

– Dokumentation der laufenden <strong>Hospiz</strong>arbeit.<br />

Aufgaben in der Begleitung Sterbender, ihrer Angehörigen sowie Trauernder<br />

– Koordinierung und Sicherstellung der Kontinuität der praktischen <strong>Hospiz</strong>arbeit,<br />

– Erstbesuch beim Schwerkranken und seinen Bezugspersonen oder bei den Trauernden,<br />

– Beratung und Begleitung Sterbender und ihrer Bezugspersonen sowie Trauernder,<br />

– Auswahl und Einsatz der ehrenamtlichen <strong>Hospiz</strong>mitarbeiter,<br />

– Krisenintervention,<br />

– Gewährleistung einer Rufbereitschaft.<br />

Mitarbeiterbezogene Aufgaben<br />

– Auswahl der ehrenamtlich Tätigen,<br />

– Befähigung, Einsatzleitung und Begleitung der ehrenamtlichen <strong>Hospiz</strong>mitarbeiter.<br />

Ein Koordinator in Vollzeitbeschäftigung ist für höchstens 50 qualifizierte ehrenamtlich<br />

tätige <strong>Hospiz</strong>helfer verantwortlich. Entsprechend Nr. 1.2.3 sorgt er für die Durchführung<br />

<strong>von</strong> Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen.<br />

Ebenso wie die hauptberuflichen müssen auch die ehrenamtlichen Tätigkeiten als<br />

wesentliches Element eines ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes unter dem Gesichtspunkt<br />

„Qualitätssicherung der <strong>Hospiz</strong>arbeit“ sorgfältig geplant, koordiniert und begleitet<br />

werden. Die Einsatzbereiche ehrenamtlich Tätiger müssen genau beschrieben und<br />

ihre Grenzen festgelegt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter werden durch Fachkräfte<br />

angeleitet. Erstkontakte und Kriseninterventionen erfolgen durch den Koordinator.<br />

Wesentlich ist die ergänzende Zusammenarbeit <strong>von</strong> hauptberuflicher und ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit.<br />

Der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein<br />

und über eine Geschäftsstelle mit Telefonanschluss (ISDN), Anrufbeantworter, Faxgerät,<br />

PC, Mobiltelefon und Internetanschluss verfügen. Nötig sind ein abschließbarer<br />

Raum und die Möglichkeit für Einzel- und Gruppengespräche. Die Anbindung an<br />

einen anderen Dienst oder Einrichtung und die Mitnutzung <strong>von</strong> vorhandenen Räumen<br />

sind möglich. Es muss jedoch eine strukturelle und inhaltliche Selbständigkeit

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