Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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4.1. Behandlungsund<br />
Begleitungsbedarf<br />
4.2. Leistungen<br />
4.3. Inhaltliche, organisatorische<br />
und personelle<br />
Ausrichtung<br />
4. Palliativstation<br />
Palliativstationen sind eigenständige, an ein Krankenhaus angebundene oder integrierte<br />
Stationen, die eine spezialisierte und ganzheitliche Betreuung unheilbar erkrankter<br />
Menschen und ihrer Angehörigen bieten.<br />
Erfordert die unheilbare Erkrankung aufgrund der Komplexität der Beschwerden das<br />
Arbeiten im multiprofessionellen Team, so sollte die Betreuung auf einer Palliativstation<br />
angeregt werden. Über Notwendigkeit und Dringlichkeit der stationären Aufnahme<br />
entscheidet der Palliativmediziner vor Ort. Nach Stabilisierung der Situation<br />
ist eine Entlassung in den vorversorgenden Bereich, bei Bedarf in eine stationäre<br />
Weiterbetreuung anzustreben.<br />
Auch wenn es keine sicheren Bedarfszahlen für spezialisierte palliativmedizinische<br />
Einrichtungen gibt, ist aufgrund der demografischen Entwicklung <strong>von</strong> einem Mehrbedarf<br />
im Freistaat Sachsen auszugehen.<br />
Allen Palliativstationen gemeinsam ist ein großes Einzugsgebiet mit einem Radius<br />
bis zu 100 km. In den Einrichtungen, die einer onkologischen Fachklinik angehören,<br />
werden zu 100 % onkologische Patienten betreut, in den anderen Palliativstationen<br />
etwa 90 % onkologische Patienten und circa 10 % Patienten mit anderen therapierefrektären<br />
Erkrankungen, für die es keine Heilung gibt. Die Auslastung der Stationen<br />
liegt seit Bestehen der Institutionen zwischen 75 und 100 % und ist damit sehr hoch.<br />
In Sachsen werden pro Jahr etwa 2 000 Menschen im Endstadium ihrer Erkrankung<br />
auf Palliativstationen betreut. Damit erhalten bei jährlich etwa 12 000 Krebstoten in<br />
Sachsen nur 17 % aller krebskranken Patienten im Endstadium ihrer Erkrankung einmal<br />
eine stationäre Palliativbetreuung.<br />
Zur stationären Aufnahme führen ambulant nicht beherrschbare Beschwerden bei<br />
Patienten mit einer weit fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung,<br />
die sich sowohl auf den körperlichen, als auch den seelischen, sozialen oder spirituellen<br />
Bereich beziehen. Bei etwa der Hälfte aller betreuten Patienten gelingt nach<br />
symptomorientierter Behandlung die Stabilisierung der Situation in der Weise, dass<br />
eine Entlassung in die Häuslichkeit oder in eine weiterbetreuende Einrichtung möglich<br />
ist. Etwa 50 % der Patienten versterben während des Aufenthalts auf der Palliativstation.<br />
Die Verweildauer liegt im Mittel bei zwölf Tagen. Der Personalbestand<br />
aller Stationen ist multiprofessionell, jedoch vielfach nicht ausreichend, um dem<br />
Betreuungsgrundsatz einer zuwendungsorientierten Medizin gerecht werden zu können.<br />
Derzeit gelten gemäß G-DRG Kodiervorschrift OPS 8-982 folgende Minimalstandards:<br />
Personal:<br />
Leitender Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, ein Stationsarzt pro 6,5 Patienten,<br />
1,2 Vollzeitpflegekräfte pro Patient, 160 Stunden Palliative Care-Kurs für pflegerische<br />
Leitung und Stellvertretung sowie 30 % der übrigen Pflegekräfte, andere<br />
Therapeuten mit insgesamt sechs Stunden pro Patient und Woche (möglichst mit<br />
40 Stunden Palliative Care-Kurs).<br />
Räume:<br />
abgeschlossener Bereich mit in der Regel 8–12 Betten, nur 1-/2-Bettzimmer, Übernachtungsmöglichkeiten<br />
für Angehörige, Wohnzimmer.