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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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22<br />

4.1. Behandlungsund<br />

Begleitungsbedarf<br />

4.2. Leistungen<br />

4.3. Inhaltliche, organisatorische<br />

und personelle<br />

Ausrichtung<br />

4. Palliativstation<br />

Palliativstationen sind eigenständige, an ein Krankenhaus angebundene oder integrierte<br />

Stationen, die eine spezialisierte und ganzheitliche Betreuung unheilbar erkrankter<br />

Menschen und ihrer Angehörigen bieten.<br />

Erfordert die unheilbare Erkrankung aufgrund der Komplexität der Beschwerden das<br />

Arbeiten im multiprofessionellen Team, so sollte die Betreuung auf einer Palliativstation<br />

angeregt werden. Über Notwendigkeit und Dringlichkeit der stationären Aufnahme<br />

entscheidet der Palliativmediziner vor Ort. Nach Stabilisierung der Situation<br />

ist eine Entlassung in den vorversorgenden Bereich, bei Bedarf in eine stationäre<br />

Weiterbetreuung anzustreben.<br />

Auch wenn es keine sicheren Bedarfszahlen für spezialisierte palliativmedizinische<br />

Einrichtungen gibt, ist aufgrund der demografischen Entwicklung <strong>von</strong> einem Mehrbedarf<br />

im Freistaat Sachsen auszugehen.<br />

Allen Palliativstationen gemeinsam ist ein großes Einzugsgebiet mit einem Radius<br />

bis zu 100 km. In den Einrichtungen, die einer onkologischen Fachklinik angehören,<br />

werden zu 100 % onkologische Patienten betreut, in den anderen Palliativstationen<br />

etwa 90 % onkologische Patienten und circa 10 % Patienten mit anderen therapierefrektären<br />

Erkrankungen, für die es keine Heilung gibt. Die Auslastung der Stationen<br />

liegt seit Bestehen der Institutionen zwischen 75 und 100 % und ist damit sehr hoch.<br />

In Sachsen werden pro Jahr etwa 2 000 Menschen im Endstadium ihrer Erkrankung<br />

auf Palliativstationen betreut. Damit erhalten bei jährlich etwa 12 000 Krebstoten in<br />

Sachsen nur 17 % aller krebskranken Patienten im Endstadium ihrer Erkrankung einmal<br />

eine stationäre Palliativbetreuung.<br />

Zur stationären Aufnahme führen ambulant nicht beherrschbare Beschwerden bei<br />

Patienten mit einer weit fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung,<br />

die sich sowohl auf den körperlichen, als auch den seelischen, sozialen oder spirituellen<br />

Bereich beziehen. Bei etwa der Hälfte aller betreuten Patienten gelingt nach<br />

symptomorientierter Behandlung die Stabilisierung der Situation in der Weise, dass<br />

eine Entlassung in die Häuslichkeit oder in eine weiterbetreuende Einrichtung möglich<br />

ist. Etwa 50 % der Patienten versterben während des Aufenthalts auf der Palliativstation.<br />

Die Verweildauer liegt im Mittel bei zwölf Tagen. Der Personalbestand<br />

aller Stationen ist multiprofessionell, jedoch vielfach nicht ausreichend, um dem<br />

Betreuungsgrundsatz einer zuwendungsorientierten Medizin gerecht werden zu können.<br />

Derzeit gelten gemäß G-DRG Kodiervorschrift OPS 8-982 folgende Minimalstandards:<br />

Personal:<br />

Leitender Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, ein Stationsarzt pro 6,5 Patienten,<br />

1,2 Vollzeitpflegekräfte pro Patient, 160 Stunden Palliative Care-Kurs für pflegerische<br />

Leitung und Stellvertretung sowie 30 % der übrigen Pflegekräfte, andere<br />

Therapeuten mit insgesamt sechs Stunden pro Patient und Woche (möglichst mit<br />

40 Stunden Palliative Care-Kurs).<br />

Räume:<br />

abgeschlossener Bereich mit in der Regel 8–12 Betten, nur 1-/2-Bettzimmer, Übernachtungsmöglichkeiten<br />

für Angehörige, Wohnzimmer.

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