Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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1.4. Aufgabenabgrenzung<br />
zu Pflegediensten<br />
2.1. Behandlungsund<br />
Begleitungsbedarf<br />
des <strong>Hospiz</strong>dienstes gewährleistet sein. Die Erreichbarkeit eines WC oder einer Sanitärzelle<br />
sind geboten. Empfehlenswert ist ein Dienstfahrzeug, das für die Mitarbeiter<br />
zur Verfügung steht.<br />
Wenn auch in der praktischen Arbeit eine klare Zuordnung einzelner Tätigkeiten zu<br />
„Pflege“ oder „<strong>Hospiz</strong>dienst“ nicht immer möglich ist, muss doch die grundsätzliche<br />
Aufgabenabgrenzung klar sein. Die allgemeine Grund- und Behandlungspflege liegt in<br />
der Verantwortung der anerkannten Sozialstation bzw. der ambulanten Pflegedienste.<br />
Pflege kann auch <strong>von</strong> Angehörigen als Eigenleistung erbracht werden. Leistungen der<br />
häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI<br />
gehören nicht zum Aufgabenbereich des ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes.<br />
In Abgrenzung und in notwendiger Ergänzung der Leistungen ambulanter Pflegedienste<br />
sind <strong>Hospiz</strong>dienste für die psychosoziale Begleitung Sterbender unter palliativmedizinischen<br />
Gesichtspunkten verantwortlich.<br />
2. Ambulante Palliativbetreuung<br />
Die Palliativmedizin hat sich in Deutschland in den letzten Jahren dynamisch entwickelt.<br />
Dies betrifft auch die Zunahme an ambulanten palliativmedizinischen und<br />
-pflegerischen Angeboten. Sie versuchen, den überwiegenden Wunsch unheilbar<br />
Schwerkranker zu ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung zu sterben. Vielerorts<br />
sind verschiedene Organisations- und Umsetzungsformen entstanden, wie ambulanter<br />
<strong>Hospiz</strong>- und Palliativ-Beratungsdienst, ambulanter <strong>Hospiz</strong>- und Palliativ-Pflegedienst,<br />
ambulanter Palliativdienst, Brückenschwestern, Brückenpflege, Brückenarzt,<br />
Palliative Care-Team, palliativmedizinischer Konsiliardienst. Für eine flächendeckende,<br />
den ambulanten und stationären Bereich übergreifende Versorgung sind in Sachsen<br />
noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, unter anderem bezüglich der Qualifikation<br />
und der Finanzierung. Dabei kommt es in besonderer Weise auf die<br />
Organisation integrativer Versorgungsabläufe und die Vernetzung ambulanter und<br />
stationärer Einrichtungen an, also auf ein abgestimmtes Zusammenwirken ärztlicher,<br />
pflegerischer, psychosozialer und seelsorgerischer Betreuung, Behandlung und Begleitung.<br />
Derzeit sterben etwa 70 % der Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen, obwohl<br />
die meisten der Betroffenen die Finalphase ihrer unheilbaren Erkrankung zu Hause<br />
verbringen möchten. Bisher bestehende ambulante Versorgungsstrukturen für diese<br />
Patienten sind an ihre fachlichen, personellen und emotionalen Grenzen geraten.<br />
Um eine gegenüber der stationären Behandlung gleichwertige ambulante Versorgungsqualität<br />
zu sichern, wurde in die Betreuung sterbenskranker Menschen zunehmend<br />
speziell geschultes Personal einbezogen. In Dresden konnte durch die Einrichtung<br />
eines sogenannten Brückenteams, bestehend aus Brückenschwestern und einer<br />
ärztlichen Leitung, die Zahl der im Krankenhaus Verstorbenen deutlich reduziert werden.<br />
Sowohl Schwestern als auch Ärzte verfügen über palliativ-medizinische Zusatzausbildungen.<br />
In Sachsen gibt es neun <strong>Hospiz</strong>dienste, die Palliativberatung anbieten. Modelle zur<br />
Brückenbetreuung gibt es in Dresden für Kinder (angebunden an die Universitätskinderklinik)<br />
und für Erwachsene (angeschlossen an das Krankenhaus St. Joseph-Stift).<br />
In Leipzig gibt es eine Brückenschwester, angeschlossen an ein stationäres <strong>Hospiz</strong>,<br />
und auch das Klinikum Erlabrunn verfügt über eine Brückenschwester.<br />
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