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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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6.1. Krankenhäuser<br />

Für den Gesamtbereich muss eine Qualitätssicherung angestrebt werden, die bundesweit<br />

einheitlich erfolgen sollte, um eine Vergleichbarkeit der Arbeiten zu erreichen.<br />

Auch muss eine befriedigende Finanzierungsregelung für die psychosoziale<br />

Nachsorge gefunden werden.<br />

6. Integration <strong>von</strong> <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit in Krankenhäusern<br />

und Einrichtungen der stationären Altenhilfe<br />

Trotz der positiven Entwicklung der <strong>Hospiz</strong>bewegung in Sachsen gibt es noch keinen<br />

deutlichen Trend in Richtung einer ambulanten Versorgung sterbender Menschen. Nach<br />

Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen ist das Krankenhaus der Hauptsterbeort.<br />

Die Hälfte der Sterbefälle entfiel im Jahr 2003 auf diese Institution, etwa ein Drittel<br />

auf den häuslichen Bereich und weitere 17 Prozent auf das Altenpflegeheim. Zielstellung<br />

im Freistaat Sachsen ist es, insgesamt Strukturen einer humanen Sterbebegleitung weiter<br />

aufzubauen und zu stärken. Dazu müssen bestehende Begleitungs- und Versorgungsformen<br />

in nachfolgenden Einrichtungen überprüft, verändert oder weiterentwickelt werden.<br />

Die Hauptaufgabe der Krankenhäuser besteht darin, Leben zu erhalten, Gesundheit<br />

zu schützen bzw. wiederherzustellen und Leiden zu lindern, eine weitere und ebenso<br />

wichtige Aufgabe der Krankenhäuser besteht darin, das Leben auch <strong>von</strong> seinen Begrenzungen<br />

her zu verstehen und zu akzeptieren. Dies betrifft vor allem das Sterben<br />

als der letzten Phase des Lebens. Einen würdevollen Umgang mit Patienten zu pflegen,<br />

die sich in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befinden, sowie die Angehörigen<br />

des Kranken in der Begleitung zu unterstützen, sollte ein Qualitätsmerkmal eines<br />

jeden Krankenhauses sein.<br />

Für das Krankenhaus kann die Betreuung eines Sterbenden einen enormen organisatorischen<br />

Aufwand bedeuten. Maßnahmen der Behandlung, Pflege und der Seelsorge<br />

sind fortlaufend aufeinander abzustimmen. Der Angst vor moderner Medizintechnik,<br />

aber auch der Angst, dass das Leben fahrlässig verkürzt werden könnte, gilt es, einfühlsam<br />

zu begegnen. Die mit einem absehbaren Lebensende verbundenen Aufklärungs-,<br />

Akzeptanz- und Verarbeitungsprobleme erfordern ein hohes Maß an wechselseitiger<br />

Information und Kommunikation. Diese Leistungen nehmen im Behandlungsprozess<br />

deutlich zu, werden jedoch in der Leistungsbeschreibung und Vergütung<br />

durch die Kassen bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Daher ist es wichtig,<br />

innerhalb der Einrichtung Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine möglichst reibungslose<br />

Koordinierung garantieren.<br />

Aus Sicht der <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit sollten den ärztlichen und pflegerischen<br />

Leitungen und der Verwaltung eines Krankenhauses empfohlen werden:<br />

– Möglichkeiten der Reflexion schaffen,<br />

– bei Bedarf Krisenintervention übernehmen, ggf. durch Einrichtung eines palliativmedizinisch<br />

qualifizierten Konsiliardienstes,<br />

– Sicherstellen einer abgestuften, bedürfnis- und beschwerdeorientierten Betreuungsintensität<br />

für Schwerkranke und Sterbende:<br />

– Basisbetreuung in jedem Versorgungsbereich,<br />

– palliativmedizinischer Konsiliardienst für Patienten mit komplexen Beschwerden,<br />

der die Betreuer vor Ort unterstützt,<br />

– palliativstationäre Betreuung vermitteln, wenn die Maßnahmen vor Ort nicht<br />

zu einer umfassenden Beschwerdelinderung führen,<br />

– den Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen wertschätzen,<br />

– im Krankenhausalltag Zeit und fachliche Kompetenz für die Begleitung Sterbender<br />

und ihrer Angehörigen schaffen,<br />

– Einrichtung ethischer Fallbesprechungen oder eines Klinischen Ethikkomitees,<br />

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