Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.1. Krankenhäuser<br />
Für den Gesamtbereich muss eine Qualitätssicherung angestrebt werden, die bundesweit<br />
einheitlich erfolgen sollte, um eine Vergleichbarkeit der Arbeiten zu erreichen.<br />
Auch muss eine befriedigende Finanzierungsregelung für die psychosoziale<br />
Nachsorge gefunden werden.<br />
6. Integration <strong>von</strong> <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit in Krankenhäusern<br />
und Einrichtungen der stationären Altenhilfe<br />
Trotz der positiven Entwicklung der <strong>Hospiz</strong>bewegung in Sachsen gibt es noch keinen<br />
deutlichen Trend in Richtung einer ambulanten Versorgung sterbender Menschen. Nach<br />
Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen ist das Krankenhaus der Hauptsterbeort.<br />
Die Hälfte der Sterbefälle entfiel im Jahr 2003 auf diese Institution, etwa ein Drittel<br />
auf den häuslichen Bereich und weitere 17 Prozent auf das Altenpflegeheim. Zielstellung<br />
im Freistaat Sachsen ist es, insgesamt Strukturen einer humanen Sterbebegleitung weiter<br />
aufzubauen und zu stärken. Dazu müssen bestehende Begleitungs- und Versorgungsformen<br />
in nachfolgenden Einrichtungen überprüft, verändert oder weiterentwickelt werden.<br />
Die Hauptaufgabe der Krankenhäuser besteht darin, Leben zu erhalten, Gesundheit<br />
zu schützen bzw. wiederherzustellen und Leiden zu lindern, eine weitere und ebenso<br />
wichtige Aufgabe der Krankenhäuser besteht darin, das Leben auch <strong>von</strong> seinen Begrenzungen<br />
her zu verstehen und zu akzeptieren. Dies betrifft vor allem das Sterben<br />
als der letzten Phase des Lebens. Einen würdevollen Umgang mit Patienten zu pflegen,<br />
die sich in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befinden, sowie die Angehörigen<br />
des Kranken in der Begleitung zu unterstützen, sollte ein Qualitätsmerkmal eines<br />
jeden Krankenhauses sein.<br />
Für das Krankenhaus kann die Betreuung eines Sterbenden einen enormen organisatorischen<br />
Aufwand bedeuten. Maßnahmen der Behandlung, Pflege und der Seelsorge<br />
sind fortlaufend aufeinander abzustimmen. Der Angst vor moderner Medizintechnik,<br />
aber auch der Angst, dass das Leben fahrlässig verkürzt werden könnte, gilt es, einfühlsam<br />
zu begegnen. Die mit einem absehbaren Lebensende verbundenen Aufklärungs-,<br />
Akzeptanz- und Verarbeitungsprobleme erfordern ein hohes Maß an wechselseitiger<br />
Information und Kommunikation. Diese Leistungen nehmen im Behandlungsprozess<br />
deutlich zu, werden jedoch in der Leistungsbeschreibung und Vergütung<br />
durch die Kassen bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Daher ist es wichtig,<br />
innerhalb der Einrichtung Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine möglichst reibungslose<br />
Koordinierung garantieren.<br />
Aus Sicht der <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit sollten den ärztlichen und pflegerischen<br />
Leitungen und der Verwaltung eines Krankenhauses empfohlen werden:<br />
– Möglichkeiten der Reflexion schaffen,<br />
– bei Bedarf Krisenintervention übernehmen, ggf. durch Einrichtung eines palliativmedizinisch<br />
qualifizierten Konsiliardienstes,<br />
– Sicherstellen einer abgestuften, bedürfnis- und beschwerdeorientierten Betreuungsintensität<br />
für Schwerkranke und Sterbende:<br />
– Basisbetreuung in jedem Versorgungsbereich,<br />
– palliativmedizinischer Konsiliardienst für Patienten mit komplexen Beschwerden,<br />
der die Betreuer vor Ort unterstützt,<br />
– palliativstationäre Betreuung vermitteln, wenn die Maßnahmen vor Ort nicht<br />
zu einer umfassenden Beschwerdelinderung führen,<br />
– den Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen wertschätzen,<br />
– im Krankenhausalltag Zeit und fachliche Kompetenz für die Begleitung Sterbender<br />
und ihrer Angehörigen schaffen,<br />
– Einrichtung ethischer Fallbesprechungen oder eines Klinischen Ethikkomitees,<br />
29