Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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3. Stationäre Behandlungsplätze für spezialisierte<br />
Palliativbetreuung<br />
Mit den derzeit arbeitenden Einrichtungen ist der Bedarf an stationären Behandlungsplätzen<br />
für die spezialisierte Palliativbetreuung nicht gedeckt. Für eine flächendeckende<br />
Betreuung wären allein für Tumorpatienten 50 Betten pro 1 Mio. Einwohner<br />
erforderlich. Angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung und<br />
der damit verbundenen Zunahme an bösartigen Tumoren ist in der Zukunft mit einem<br />
weit höheren Bedarf an Palliativbetten zu rechnen.<br />
Für eine fach- und bedarfsgerechte Entwicklung <strong>von</strong> Palliativstationen braucht es gesicherte<br />
Finanzierungsbedingungen. Die bestehenden Kodiervoraussetzungen im DRG-<br />
System sind dabei kritisch in Bezug auf Gesamtbudget und Patientenklientel zu prüfen;<br />
sie müssen auf das Ziel der Kostendeckung ausgerichtet sein. Anderenfalls bleibt zu<br />
befürchten, dass die bestehenden und bewährten Palliativstationen wegen nicht hinreichend<br />
gesicherter Finanzierung in der derzeitigen Form und Arbeitsweise nicht weiter<br />
werden bestehen können. Sie besitzen nicht nur einen Betreuungs-, sondern auch<br />
einen Ausbildungsauftrag für eine spezialisierte Ausbildung in Palliativmedizin im Rahmen<br />
der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin und der Palliativpflege.<br />
Anzustreben ist eine abgestufte palliativmedizinische Betreuung: Basisversorgung<br />
an jedem Ort unter Berücksichtigung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“<br />
sowie eine erweiterte Betreuung durch speziell ausgebildetes Personal im Sinne<br />
<strong>von</strong> konsiliarisch tätigen Palliativteams. Dabei haben sich die Palliativstationen als<br />
Kristallisationspunkte sowohl für Konsiliardienste als auch für ambulante Teams<br />
bewährt. Eine Spezialbetreuung auf Palliativstationen ist für die Betreuungssituationen<br />
zu gewährleisten, die tatsächlich einer spezialisierten Versorgung zugeführt<br />
werden müssen. Es bleibt zu prüfen, inwieweit der Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen<br />
in Palliative Care zu größerer Planungssicherheit für stationäre Einrichtungen<br />
führt.<br />
4. Implementierung hospizlicher und palliativer Kompetenz<br />
in bestehende Strukturen <strong>von</strong> ambulanten<br />
Pflegediensten, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen<br />
Eine entscheidende <strong>Weiterentwicklung</strong> der <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit wird darin<br />
bestehen, die fachlichen Qualifikationen <strong>von</strong> Ärzten und Pflegekräften durch gezielte<br />
Fort- und Weiterbildung zu erhöhen. Dies gilt generell für alle Ärzte und Pflegekräfte.<br />
Nach wie vor sterben die meisten Menschen nicht zu Hause. Vor diesem Hintergrund<br />
erscheint es vordringlich, dass mehr Ärzte und Pflegekräfte entsprechende Zusatzqualifikationen<br />
erwerben, damit den Betroffenen die Hilfen zuteil werden, die in ihrer<br />
letzten Lebensphase notwendig und angemessen sind, um in Ruhe sterben zu<br />
können.<br />
In den verschiedenen medizinischen und pflegerischen Ausbildungsgängen müssen<br />
frühzeitig mit den entsprechenden Fachangeboten zu <strong>Hospiz</strong>pflege, Palliativmedizin<br />
und Palliative Care die notwendigen Grundlagen gelegt werden. Diese Bereiche sollten<br />
wegen ihrer zunehmenden Bedeutung größere Beachtung finden.<br />
Es wäre wünschenswert, wenn mehr ambulante Pflegedienste sich zusätzlich für den<br />
Bereich Palliative Care spezialisierten. Sie werden in dem Netz abgestimmter ambulanter<br />
Dienste dringend benötigt.