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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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3. Stationäre Behandlungsplätze für spezialisierte<br />

Palliativbetreuung<br />

Mit den derzeit arbeitenden Einrichtungen ist der Bedarf an stationären Behandlungsplätzen<br />

für die spezialisierte Palliativbetreuung nicht gedeckt. Für eine flächendeckende<br />

Betreuung wären allein für Tumorpatienten 50 Betten pro 1 Mio. Einwohner<br />

erforderlich. Angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung und<br />

der damit verbundenen Zunahme an bösartigen Tumoren ist in der Zukunft mit einem<br />

weit höheren Bedarf an Palliativbetten zu rechnen.<br />

Für eine fach- und bedarfsgerechte Entwicklung <strong>von</strong> Palliativstationen braucht es gesicherte<br />

Finanzierungsbedingungen. Die bestehenden Kodiervoraussetzungen im DRG-<br />

System sind dabei kritisch in Bezug auf Gesamtbudget und Patientenklientel zu prüfen;<br />

sie müssen auf das Ziel der Kostendeckung ausgerichtet sein. Anderenfalls bleibt zu<br />

befürchten, dass die bestehenden und bewährten Palliativstationen wegen nicht hinreichend<br />

gesicherter Finanzierung in der derzeitigen Form und Arbeitsweise nicht weiter<br />

werden bestehen können. Sie besitzen nicht nur einen Betreuungs-, sondern auch<br />

einen Ausbildungsauftrag für eine spezialisierte Ausbildung in Palliativmedizin im Rahmen<br />

der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin und der Palliativpflege.<br />

Anzustreben ist eine abgestufte palliativmedizinische Betreuung: Basisversorgung<br />

an jedem Ort unter Berücksichtigung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“<br />

sowie eine erweiterte Betreuung durch speziell ausgebildetes Personal im Sinne<br />

<strong>von</strong> konsiliarisch tätigen Palliativteams. Dabei haben sich die Palliativstationen als<br />

Kristallisationspunkte sowohl für Konsiliardienste als auch für ambulante Teams<br />

bewährt. Eine Spezialbetreuung auf Palliativstationen ist für die Betreuungssituationen<br />

zu gewährleisten, die tatsächlich einer spezialisierten Versorgung zugeführt<br />

werden müssen. Es bleibt zu prüfen, inwieweit der Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen<br />

in Palliative Care zu größerer Planungssicherheit für stationäre Einrichtungen<br />

führt.<br />

4. Implementierung hospizlicher und palliativer Kompetenz<br />

in bestehende Strukturen <strong>von</strong> ambulanten<br />

Pflegediensten, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen<br />

Eine entscheidende <strong>Weiterentwicklung</strong> der <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit wird darin<br />

bestehen, die fachlichen Qualifikationen <strong>von</strong> Ärzten und Pflegekräften durch gezielte<br />

Fort- und Weiterbildung zu erhöhen. Dies gilt generell für alle Ärzte und Pflegekräfte.<br />

Nach wie vor sterben die meisten Menschen nicht zu Hause. Vor diesem Hintergrund<br />

erscheint es vordringlich, dass mehr Ärzte und Pflegekräfte entsprechende Zusatzqualifikationen<br />

erwerben, damit den Betroffenen die Hilfen zuteil werden, die in ihrer<br />

letzten Lebensphase notwendig und angemessen sind, um in Ruhe sterben zu<br />

können.<br />

In den verschiedenen medizinischen und pflegerischen Ausbildungsgängen müssen<br />

frühzeitig mit den entsprechenden Fachangeboten zu <strong>Hospiz</strong>pflege, Palliativmedizin<br />

und Palliative Care die notwendigen Grundlagen gelegt werden. Diese Bereiche sollten<br />

wegen ihrer zunehmenden Bedeutung größere Beachtung finden.<br />

Es wäre wünschenswert, wenn mehr ambulante Pflegedienste sich zusätzlich für den<br />

Bereich Palliative Care spezialisierten. Sie werden in dem Netz abgestimmter ambulanter<br />

Dienste dringend benötigt.

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