Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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2.3. Inhaltliche, organisatorische<br />
und personelle<br />
Ausrichtung<br />
2.4. Aufgabenabgrenzung<br />
zu Pflegediensten<br />
Hauptziel der Brückenbetreuung ist es, Patienten, die in der Finalphase ihrer Erkrankung<br />
in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, diesen Wunsch zu erfüllen. Es<br />
handelt sich hierbei um Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, eine<br />
Lebenserwartung <strong>von</strong> wenigen Wochen oder Monaten haben, und bei denen eine<br />
Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist. Zur Vermeidung<br />
<strong>von</strong> Notarzteinsätzen und Krankenhauseinweisungen ist deshalb speziell geschultes<br />
ärztliches und pflegerisches Personal erforderlich; eine Palliative Care-Weiterbildung<br />
und Erfahrungen aus der Arbeit auf einer Palliativsta-tion bilden dafür die<br />
wesentliche Grundlage. Eine bedarfsorientierte Personal- und Sachausstattung ist<br />
ebenso Voraussetzung wie eine geregelte Finanzierung. Das Brückenteam organisiert<br />
und koordiniert die Zusammenarbeit <strong>von</strong> Pflegediensten, Pumpendiensten, Haus- und<br />
Fachärzten, Palliativstation bzw. stationärem <strong>Hospiz</strong>. Oft sind der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst<br />
und andere soziale Dienste hinzuzuziehen. Einen besonderen Stellenwert hat<br />
die Beratung und Begleitung der Angehörigen, die meist die seelische und körperliche<br />
Hauptlast der Betreuung zu tragen haben. Dies erstreckt sich auch über den Tod<br />
hinaus.<br />
Die Mitarbeiter des Brückenteams sind Multiplikatoren der Palliativbetreuung: Sie<br />
beraten Patienten und Angehörige, pflegendes Personal in ambulanten und stationären<br />
Einrichtungen und Ärzte sowohl im persönlichen Gespräch als auch im Rahmen<br />
<strong>von</strong> Fortbildungen.<br />
Die Struktur und personelle Ausstattung eines Brückenteams orientiert sich an den<br />
regionalen Besonderheiten (städtischer/ländlicher Bereich).<br />
Supervision ist dabei ein wesentlicher Faktor zur Qualitätssicherung.<br />
Um in Sachsen landesweit ambulante palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung<br />
am Lebensende zu ermöglichen, werden im Folgenden die dafür erforderlichen<br />
Strukturveränderungen und Entwicklungen beschrieben.<br />
1. Erstellen <strong>von</strong> Zertifizierungsrichtlinien für Pflegende und Qualitätskriterien für<br />
Palliative Care-Pflegedienste (z. B. Anteil der qualifizierten Mitarbeiter) als notwendiger<br />
Bestandteil der Weiterbildungsverordnung des Freistaates Sachsen<br />
2. Flächendeckende Weiter- und Fortbildung in Palliative Care für Pflegende und<br />
Ärzte<br />
3. Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage für Palliative Care-Pflegedienste durch<br />
gesonderte Vergütung der ganzheitlichen Pflege <strong>von</strong> schwerstkranken und sterbenden<br />
Patienten<br />
4. Überführung der sich regional entwickelnden Modellprojekte der ambulanten<br />
Palliativbetreuung in die Regelversorgung<br />
5. Adäquate Honorierung ärztlicher Leistung, z. B. Lösung der häuslichen Betreuung<br />
Schwerkranker am Lebensende aus der Budgetierung<br />
6. Bildung <strong>von</strong> ambulanten <strong>Hospiz</strong>- und Palliativzentren (AHPZ) mit Tagesklinik,<br />
onkologischer Schwerpunktpraxis, ambulantem <strong>Hospiz</strong>dienst, Tageshospiz, Brückenteam,<br />
Sozialdienst, Palliative Care-Pflegedienst und Seelsorger<br />
7. Einrichtung einer Info-Hotline bei Krankenkassen und Zusammenarbeit mit der<br />
Telefonseelsorge zum Thema Palliativbetreuung<br />
Das Brückenteam bietet im Gegensatz zu ambulanten Pflegediensten keine regelmäßige<br />
Pflege an. Vielmehr gehört zu seinen Aufgaben die Begleitung in schwierigen<br />
psychischen Belastungssituationen.<br />
Es trägt durch die sofortige Bereitstellung <strong>von</strong> Medikamenten und Hilfsmitteln zur<br />
Vermeidung eines Notarzteinsatzes und/oder einer Krankenhauseinweisung bei.<br />
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