Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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1.3. Inhaltliche, organisatorische<br />
und personelle<br />
Ausrichtung<br />
1.3.1. Personal<br />
1.3.1.1. hauptberuflich<br />
Folgende Bildungs- und Beratungsangebote gibt es in Sachsen:<br />
– Informations- und Fortbildungsangebote für hauptberufliche und ehrenamtliche<br />
Mitarbeiter <strong>von</strong> Pflegediensten, Sozialstationen, stationären Pflegeeinrichtungen<br />
und Krankenhäusern sowie <strong>von</strong> Einrichtungen der Behindertenhilfe,<br />
– Multiplikatorentätigkeit und Fachberatung für Angehörige <strong>von</strong> Berufsgruppen,<br />
die mit Menschen am Lebensende und in Trauersituationen arbeiten,<br />
– Informationsveranstaltungen für Selbsthilfegruppen, Kirchgemeinden u. a.,<br />
– Vermittlung des <strong>Hospiz</strong>gedankens und Vorstellung der Dienste an Schulen<br />
und Hochschulen, im Freiwilligen Sozialen Jahr und bei vielen anderen Gelegenheiten,<br />
– Informations- und Bildungsangebote für die interessierte Öffentlichkeit.<br />
Durch einen bedarfsorientierten ganzheitlichen Ansatz sollen insbesondere die Selbsthilfepotenziale<br />
der Begleiteten gefördert werden. Personell und strukturell sind sowohl<br />
Professionalität als auch ehrenamtliches Engagement sowie eine große Flexibilität<br />
erforderlich.<br />
Die Konzeption eines ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes muss folgende Elemente enthalten:<br />
1. Erstellung einer funktionsfähigen und stabilen Rahmenstruktur mit einer bedarfsorientierten<br />
Personal- und Sachausstattung,<br />
2. Konzeption für ehrenamtliches Engagement,<br />
3. Bildung einer professionellen Einsatzleitung für hauptberuflich und ehrenamtlich<br />
Mitarbeiter,<br />
4. Zusammenarbeit (Vernetzung) mit Pflegediensten, Anbietern ambulanter palliativmedizinischer<br />
Versorgung, Haus- und Fachärzten, Palliativstationen, stationären<br />
<strong>Hospiz</strong>en u. a.,<br />
5. Zusammenarbeit mit Personen und Diensten im sozialen und seelsorglichen Bereich,<br />
6. Qualifizierung der hauptberuflich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter,<br />
7. Angehörigenanleitung und -begleitung,<br />
8. Trauerarbeit,<br />
9. Beratungs- und Bildungsarbeit,<br />
10. Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Zur Leitung eines ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes und zur Sicherstellung der Begleitung<br />
Sterbender unter palliativmedizinischen Gesichtspunkten ist ein Koordinator erforderlich.<br />
Personelle Voraussetzungen für den Koordinator<br />
a) Berufsabschluss:<br />
Als Koordinatoren können tätig werden:<br />
– Pflegefachkräfte, die die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“/ „Krankenpfleger“,<br />
„Kinderkrankenschwester“/ „Kinderkrankenpfleger“, „Gesundheitsund<br />
Krankenpfleger/in“, „Kindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“<br />
entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege<br />
in der jeweils geltenden Fassung sowie „Altenpfleger/in“ entsprechend<br />
den Bestimmungen über die Berufe in der Altenpflege vom 25.08.2003<br />
sowie „Altenpfleger/in mit staatlicher Anerkennung“ besitzen,<br />
– Pflegefachkräfte, die eine abgeschlossene Universitäts- bzw. Fachhochschulausbildung<br />
im Bereich Pflege, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit besitzen,<br />
– andere abgeschlossene Studiengänge oder Berufsausbildungen sind im Einzelfall<br />
zu prüfen.<br />
Näheres regelt die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V.<br />
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