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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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1.3. Inhaltliche, organisatorische<br />

und personelle<br />

Ausrichtung<br />

1.3.1. Personal<br />

1.3.1.1. hauptberuflich<br />

Folgende Bildungs- und Beratungsangebote gibt es in Sachsen:<br />

– Informations- und Fortbildungsangebote für hauptberufliche und ehrenamtliche<br />

Mitarbeiter <strong>von</strong> Pflegediensten, Sozialstationen, stationären Pflegeeinrichtungen<br />

und Krankenhäusern sowie <strong>von</strong> Einrichtungen der Behindertenhilfe,<br />

– Multiplikatorentätigkeit und Fachberatung für Angehörige <strong>von</strong> Berufsgruppen,<br />

die mit Menschen am Lebensende und in Trauersituationen arbeiten,<br />

– Informationsveranstaltungen für Selbsthilfegruppen, Kirchgemeinden u. a.,<br />

– Vermittlung des <strong>Hospiz</strong>gedankens und Vorstellung der Dienste an Schulen<br />

und Hochschulen, im Freiwilligen Sozialen Jahr und bei vielen anderen Gelegenheiten,<br />

– Informations- und Bildungsangebote für die interessierte Öffentlichkeit.<br />

Durch einen bedarfsorientierten ganzheitlichen Ansatz sollen insbesondere die Selbsthilfepotenziale<br />

der Begleiteten gefördert werden. Personell und strukturell sind sowohl<br />

Professionalität als auch ehrenamtliches Engagement sowie eine große Flexibilität<br />

erforderlich.<br />

Die Konzeption eines ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes muss folgende Elemente enthalten:<br />

1. Erstellung einer funktionsfähigen und stabilen Rahmenstruktur mit einer bedarfsorientierten<br />

Personal- und Sachausstattung,<br />

2. Konzeption für ehrenamtliches Engagement,<br />

3. Bildung einer professionellen Einsatzleitung für hauptberuflich und ehrenamtlich<br />

Mitarbeiter,<br />

4. Zusammenarbeit (Vernetzung) mit Pflegediensten, Anbietern ambulanter palliativmedizinischer<br />

Versorgung, Haus- und Fachärzten, Palliativstationen, stationären<br />

<strong>Hospiz</strong>en u. a.,<br />

5. Zusammenarbeit mit Personen und Diensten im sozialen und seelsorglichen Bereich,<br />

6. Qualifizierung der hauptberuflich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter,<br />

7. Angehörigenanleitung und -begleitung,<br />

8. Trauerarbeit,<br />

9. Beratungs- und Bildungsarbeit,<br />

10. Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Zur Leitung eines ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienstes und zur Sicherstellung der Begleitung<br />

Sterbender unter palliativmedizinischen Gesichtspunkten ist ein Koordinator erforderlich.<br />

Personelle Voraussetzungen für den Koordinator<br />

a) Berufsabschluss:<br />

Als Koordinatoren können tätig werden:<br />

– Pflegefachkräfte, die die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“/ „Krankenpfleger“,<br />

„Kinderkrankenschwester“/ „Kinderkrankenpfleger“, „Gesundheitsund<br />

Krankenpfleger/in“, „Kindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“<br />

entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege<br />

in der jeweils geltenden Fassung sowie „Altenpfleger/in“ entsprechend<br />

den Bestimmungen über die Berufe in der Altenpflege vom 25.08.2003<br />

sowie „Altenpfleger/in mit staatlicher Anerkennung“ besitzen,<br />

– Pflegefachkräfte, die eine abgeschlossene Universitäts- bzw. Fachhochschulausbildung<br />

im Bereich Pflege, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit besitzen,<br />

– andere abgeschlossene Studiengänge oder Berufsausbildungen sind im Einzelfall<br />

zu prüfen.<br />

Näheres regelt die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V.<br />

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