Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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8. Neue Förderstrategie des Sächsischen<br />
Staatsministeriums für Soziales<br />
Die neue Richtlinie zur <strong>Hospiz</strong>förderung im Freistaat Sachsen vom 17. April 2007 löst<br />
die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab, deren wesentliches Ziel darin bestand,<br />
die im Land aufkommende <strong>Hospiz</strong>bewegung zu unterstützen und den Aufbau einer<br />
<strong>Hospiz</strong>struktur zu begleiten und zu fördern.<br />
Auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre wurde die Förderung des Landes<br />
so umgestaltet, dass sie als sinnvoll ergänzende Finanzierungshilfe zu den Kassenleistungen<br />
greift und damit eine kontinuierliche <strong>Weiterentwicklung</strong> der <strong>Hospiz</strong>arbeit<br />
in Sachsen unterstützt werden kann.<br />
Bei der Förderung der ambulanten <strong>Hospiz</strong>dienste wurde der Schwerpunkt <strong>von</strong> der<br />
bisherigen Bezuschussung vor allem der Personalausgaben auf eine stärkere Bezuschussung<br />
der Sachausgaben verlagert. Eine Förderung <strong>von</strong> Personalausgaben gibt es<br />
künftig nur im Zusammenhang mit der Anschubfinanzierung beim Aufbau und der<br />
Entwicklung neuer ambulanter <strong>Hospiz</strong>dienste, da hierfür gemäß § 39a SGB V keine<br />
Förderung durch die Krankenkassen erfolgt.<br />
Ein weiterer Aspekt bei der Neuausrichtung der Förderung ist eine inhaltliche Ausdehnung<br />
der Fördergegenstände. Damit werden die unterschiedlichen Arbeitsfelder,<br />
die für eine qualitative Verbesserung und Stärkung <strong>von</strong> <strong>Hospiz</strong>arbeit <strong>von</strong> besonderer<br />
Bedeutung sind, besser als bisher erfasst. Zu den erweiterten Fördergegenständen<br />
zählen beispielsweise die Angebote der Trauerarbeit mit Angehörigen, Öffentlichkeits-<br />
und Bildungsarbeit (auch in anderen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen)<br />
sowie die Implementierung <strong>von</strong> <strong>Hospiz</strong>arbeit in Pflegeeinrichtungen.