Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde
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Palliativstation:<br />
Auswahl durch<br />
die Koordinatorin<br />
Die Palliativstation ist eine Abteilung in oder an einem Krankenhaus. Sie ist spezialisiert<br />
auf die Behandlung, Betreuung und Begleitung <strong>von</strong> Palliativpatienten. Charakteristisch<br />
für die Palliativstation ist das multiprofessionelle Team aus hierfür qualifizierten Ärzten,<br />
Pflegern, Sozialarbeitern, Seelsorgern, Psychologen und weiteren Therapeuten, ergänzt<br />
durch ehrenamtliche <strong>Hospiz</strong>helfer. Auf der Palliativ-station können medizinische,<br />
pflegerische, psychosoziale und spirituelle Probleme wechselnde Priorität haben.<br />
Deshalb sind Kommunikation und Zusammenarbeit <strong>von</strong> besonderer Bedeutung. Die<br />
Palliativstation arbeitet vernetzt mit medizinischen Zentren, Krankenhausabteilungen,<br />
Hausärzten, ambulanten Pflege- und <strong>Hospiz</strong>diensten, stationären <strong>Hospiz</strong>en und anderen<br />
geeigneten Einrichtungen. Ziel ist es, krankheits- und therapiebedingte Beschwerden<br />
zu lindern und wenn möglich, die Krankheits- und Betreuungssituation der Betroffenen<br />
so zu stabilisieren, dass sie wieder entlassen werden können.<br />
2. Ehrenamtliches Engagement<br />
Anforderungsprofil der sächsischen <strong>Hospiz</strong>einrichtungen und der Landesarbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Hospiz</strong> Sachsen e. V. an ehrenamtlich Tätige entsprechend der Qualitätsanforderungen<br />
zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der <strong>Hospiz</strong>arbeit, herausgegeben<br />
<strong>von</strong> der BAG <strong>Hospiz</strong><br />
– Eigene Verluste sollten im Wesentlichen verarbeitet sein und nicht im Gespräch<br />
mit den Betroffenen zum Tragen kommen.<br />
– Die Bereitschaft zu Offenheit gegenüber den zu Begleitenden und die Fähigkeit<br />
zur Integration in ein Team der <strong>Hospiz</strong>arbeit und ein Netzwerk in der Betreuung<br />
der Betroffenen mit anderen Diensten werden benötigt.<br />
– Eigene Grenzen werden erkannt und akzeptiert.<br />
– Die Fähigkeit zur eigenen Abgrenzung besteht.<br />
– Sterben und Trauern werden als zum Leben zugehörig akzeptiert.<br />
– Zuverlässigkeit, Konfliktfähigkeit und psychische Gesundheit müssen vorhanden<br />
sein (z. B. eigene Psychotherapien müssen abgeschlossen sein).<br />
– Andere Wertvorstellungen müssen stehen gelassen werden, dem Betreuten und<br />
seinen Angehörigen dürfen eigene Anschauungen nicht aufgedrängt werden.<br />
– Eine Beteiligung an Maßnahmen zur aktiven Beendigung des Lebens wird ausgeschlossen.<br />
– Es besteht die Bereitschaft zum Lernen <strong>von</strong> allen am Prozess Beteiligten.<br />
– Lebensstile und Wünsche der zu Begleitenden werden wertgeschätzt und angenommen.<br />
Einsatzbereiche für ehrenamtlich Tätige<br />
– Psychosoziale Lebens- und Sterbebegleitung<br />
– Unterstützung der Angehörigen bei der alltäglichen Problembewältigung<br />
– Unterstützung der Betroffenen bei der Erfüllung persönlicher Wünsche<br />
– Herstellung und Pflege <strong>von</strong> Außenkontakten der Betroffenen<br />
– Vermittlung zu anderen Diensten<br />
– Begleitung bei Behördengängen<br />
– Vertretung der Angehörigen vor Ort bei deren kurzzeitiger Abwesenheit<br />
– Sitzwachen<br />
– Begleitung zu Trauerfeiern/Bestattungen<br />
– Trauerbegleitung<br />
– Öffentlichkeitsarbeit<br />
– Kreativangebote<br />
Der Einsatz qualifizierter ehrenamtlicher <strong>Hospiz</strong>helferinnen und -helfer wird <strong>von</strong> dem<br />
hauptberuflich tätigen Koordinator geleitet. Nach dem Erstkontakt mit dem zu Begleitenden<br />
und seinem sozialen Umfeld und geleitet aus der erlebten und geschilder-