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Weiterentwicklung von Hospiz - Diakonie Geringswalde

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Einleitung<br />

Die erste <strong>Hospiz</strong>konzeption für den Freistaat Sachsen hatte zum Ziel, die hier neu<br />

entstandene <strong>Hospiz</strong>bewegung abzubilden und die Entwicklung einer neuen <strong>Hospiz</strong>struktur<br />

zu fördern. Modellhaft sollten 15 ambulante <strong>Hospiz</strong>dienste und drei stationäre<br />

<strong>Hospiz</strong>e entstehen. Sie sollten als Kristallisationspunkte für eine verbesserte<br />

Begleitung Sterbender in der jeweiligen Region durch Zusammenarbeit mit bestehenden<br />

sozialen Einrichtungen wirksam werden. Lehr- und Lernmodelle sollten erarbeitet<br />

werden, aus denen heraus eine neue Kultur im Umgang mit sterbenskranken<br />

Menschen erwachsen. Auf der Grundlage der ersten <strong>Hospiz</strong>konzeption hatte das Sächsische<br />

Staatsministerium für Soziales die Förderrichtlinie <strong>Hospiz</strong> zum Aufbau einer<br />

<strong>Hospiz</strong>struktur und zur Förderung der <strong>Hospiz</strong>dienste entwickelt.<br />

Seither ist viel geschehen. Fast überall im Lande finden wir heute ambulante <strong>Hospiz</strong>dienste;<br />

inzwischen sind mehr als dreißig entstanden. Auch vier stationäre <strong>Hospiz</strong>e<br />

konnten gebaut werden. Ein fünftes wird gerade errichtet. Die Qualifikationen der<br />

hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden verbessert.<br />

Palliativstationen sind als Einrichtungen einer spezialisierten Versorgung in<br />

Krankenhäusern entstanden. Die Zahl der Institutionen, die sich mit <strong>Hospiz</strong>arbeit<br />

beschäftigen, hat deutlich zugenommen.<br />

<strong>Hospiz</strong>dienst, Palliativmedizin und Palliativpflege haben sich weiterentwickelt. Die<br />

grundlegenden Fragen der Ethik am Ende des Lebens, die Fragen nach dem Sinn des<br />

Lebens, Leidens und Sterbens, sind dieselben geblieben. <strong>Hospiz</strong>- und Palliativarbeit<br />

sprechen sich nach wie vor eindeutig gegen eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe<br />

aus. Die menschenzugewandte Alternative lautet vielmehr, das Sterben als wichtigen<br />

letzten Abschnitt des Lebens anzunehmen. Das kann dann gut gelingen, wenn die<br />

Sterbenden und ihre Angehörigen nicht allein gelassen werden, sondern ihnen Beistand<br />

gegeben und Zuwendung geschenkt werden. Unabdingbare Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>Hospiz</strong>dienstes genügend<br />

Zeit mit bringen und ganz für die Betroffenen da sind – bereit, in dieser äußersten<br />

existenziellen Situation helfend zur Seite zu stehen.<br />

Die aufgebauten Strukturen haben sich bewährt. Sie sollen konsequent weiter entwickelt<br />

werden. Eine abgestufte, den Bedürfnissen des Sterbenden angepasste Betreuung<br />

muss weiter verbessert werden. Der Pflegegrundsatz „ambulant vor stationär“<br />

gilt auch im hospizlichen Dienst, weil gerade am Ende des Lebens dem Wunsch<br />

des Sterbenden nach Geborgenheit entsprochen werden sollte. In den kommenden<br />

Jahren wird es darauf ankommen, auch in Krankenhäusern und in Altenpflegeheimen<br />

daran zu arbeiten, den <strong>Hospiz</strong>gedanken in die Arbeit dieser Einrichtungen zu integrieren.<br />

Ein dringender Bedarf zeigt sich auch darin, die Palliativbetreuung im ambulanten<br />

Bereich zu verbessern. Zugleich muss die beratende und begleitende Arbeit mit Angehörigen<br />

weiter ausgebaut und verbessert werden. Dazu bedürfen die vielfältigen<br />

Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Zukunft einer weiteren Entwicklung.<br />

Dasselbe gilt für Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Zusammenhang wollen <strong>Hospiz</strong>- und<br />

Palliativarbeit einen Dienst für die Gesellschaft insgesamt leisten: Sterben und Tod<br />

sollen wieder als Teil des Lebens gesehen und nicht länger verdrängt werden. Dazu<br />

bedarf es eines langen Lernprozesses.<br />

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