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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012

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