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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>

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