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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.

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