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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>

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