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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im

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