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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung

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