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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer

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