Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />
3.19 b<br />
3.19 b<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />
empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />
ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />
den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />
als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />
In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />
die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />
(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />
Ergebnis:<br />
Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />
nicht entgegen.<br />
.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />
Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />
für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />
stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />
und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />
des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />
gehen.<br />
Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />
rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />
Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />
Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />
einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />
Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />
sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />
Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />
ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />
weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />
wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />
Abwägung<br />
Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />
<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />
auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />
nicht notwendig und realisierbar sein.<br />
In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />
werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />
Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />
einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />
zulässig.<br />
Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />
Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />
der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />
nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />
sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />
gegenüber dem bisherigen Standort.<br />
Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />
in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />
nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />
sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />
Lösung zu erreichen.<br />
Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />
Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />
ausgeschlossen.<br />
Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />
mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />
kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />
zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />
einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />
Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer