Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />
3.19<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />
Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />
(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />
langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />
Abwägung<br />
Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />
100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />
Beschluss-Nr.: 21/2012<br />
Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />
Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />
(nur zum Flächennutzungsplan)<br />
3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />
ab:<br />
3.19 a<br />
Vorhaben:<br />
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />
Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />
südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />
800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />
Bewertung:<br />
Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />
in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />
entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />
(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />
nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />
der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />
Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />
von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />
als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />
Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />
zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />
dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />
durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />
Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />
Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />
der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />
Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />
bewertet wird.<br />
Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />
Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />
Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />
Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />
durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />
können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />
Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />
der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />
ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />
die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />
realisiert.<br />
Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />
wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />
wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />
Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />
erfüllt wird.<br />
<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />
München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im