Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />
3.8 b<br />
3.8 b<br />
3.9<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />
Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />
öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />
planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />
sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />
für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />
damit nicht eingeschränkt.<br />
Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />
nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />
2. Niederschlagswasser<br />
Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />
Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />
Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />
<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />
für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />
kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />
Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />
Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />
TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />
3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />
und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />
380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />
Abwägung<br />
Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />
genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />
zur Versickerung nicht geeignet.<br />
Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />
Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />
Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />
Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />
Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />
ist, wird diese beantragt.<br />
Beschluss-Nr.: 11/2012<br />
Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />
wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-