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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-

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