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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

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