Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />
3.5<br />
3.5<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />
28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />
Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />
hiermit unmittelbar zu.<br />
Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />
Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />
Schreibens.<br />
Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />
28. November 2011.<br />
Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />
zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />
zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />
<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />
das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />
zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />
Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />
Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />
Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />
Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />
festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />
und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />
hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />
also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />
der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />
Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />
betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />
der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />
Abstimmungsergebnis: 15/6<br />
Abwägung<br />
Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />
Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />
Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />
schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />
sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />
Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />
ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />
hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />
gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />
des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />
bekannt.<br />
Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />
Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />
<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />
vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />
Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />
gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />
durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />
Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />
zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />
Beschluss-Nr.: 8/2012<br />
Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0