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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.

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