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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.

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