26.01.2013 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!