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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet

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