Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />
3.15<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />
von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />
Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />
im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />
öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />
Verfahren berücksichtigt werden können.<br />
Beschluss-Nr.: 17/2012<br />
Abwägung<br />
Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />
gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />
3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />
Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />
anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />
als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />
3.15 b<br />
3.15 b<br />
Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />
Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />
- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />
Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />
ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />
Denkmalpflege Priorität.<br />
Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />
fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />
Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />
ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />
eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />
ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />
die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />
ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />
blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />
zu benennen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />
erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />
des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />
ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />
Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />
Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />
von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />
so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />
Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />
überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />
dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />
Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />
der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />
Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />
Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.