26.01.2013 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!