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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.

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