Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />
Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />
im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />
3.9 d<br />
Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />
Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />
Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />
Leitungsschutzzone.<br />
Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />
und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />
einzuarbeiten:<br />
- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />
Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />
Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />
± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />
Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />
vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />
3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />
68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />
Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />
die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />
3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />
unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />
Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />
separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />
3.9 g<br />
- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />
haben wir keine Einwände.<br />
Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />
Abwägung<br />
dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />
sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />
entsprechend korrigiert.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />
berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />
ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />
Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />
wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />
der Bundesstraße B 11).<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />
im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />
der Leitungsschutzzone verschoben.