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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer

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