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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.

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