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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012

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