26.01.2013 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!