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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-

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