Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach
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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />
4.<br />
4.1<br />
4.1 a<br />
Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
werden.<br />
Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />
- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />
- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />
Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />
Gebäude:<br />
- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />
Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />
- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />
- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />
BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />
Beschluss-Nr.: 23/2012<br />
Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />
(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />
Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />
Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />
zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />
Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />
Standort ein.<br />
Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />
liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />
Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />
durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />
mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />
Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />
verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />
durch die Unterführung kommen.<br />
Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />
nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />
Abwägung<br />
Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />
Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />
den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />
an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />
zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />
später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />
B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />
lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />
erfolgt nicht.<br />
Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />
ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />
der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />
Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />
der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />
Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />
erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-