26.01.2013 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!