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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.

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