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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.

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