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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

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