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Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

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Nr. Maßnahmen Zuständigkeit Zeitraum Finanzierung<br />

1.14 Aufklärung und Information von Eltern, MBJS fortlaufend Im Rahmen<br />

Schülerinnen und Schülern und Lehr<br />

verfügbarer<br />

kräften zur inklusiven Schule; öffentlich<br />

keitswirksame Kampagne „Inklusion:<br />

Schule <strong>für</strong> alle“<br />

Haushaltsmittel<br />

1.15 Stärkung der Selbstbestimmung von<br />

Menschen mit Behinderungen; Förde<br />

rung der Wahrnehmung ihrer Erzie<br />

hungskompetenz<br />

fortlaufend<br />

a) Finanzierung von Kommunikationshilfen MASF/MBJS Ca. 7.000 € pro<br />

<strong>für</strong> Elternabende mit Eltern mit Hörbe<br />

Jahr (Lotto­<br />

hinderung und <strong>für</strong> Elterngespräche mit<br />

Betroffenen<br />

mittel)<br />

b) Unterstützung von Eltern mit Behinde­<br />

rungen – Weiterführung des Projektes<br />

„Begleitete Elternschaft“<br />

MBJS/MASF Im Rahmen<br />

verfügbarer<br />

Haushaltsmittel<br />

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Änderung rechtlicher und curricularer Vorgaben<br />

1.16 Schaffung von Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> MBJS Vorbereitung ab Planung erfor<br />

die Realisierung des Rechts auf inklu­<br />

2012, Inkrafttre derlicher Haus<br />

sive Bildung:<br />

ten Norman­ haltsmittel im<br />

a) Anpassung bzw. Änderung von Rechts<br />

passung zum Gesetznormen<br />

(Schulgesetz, Lehrerbildungs<br />

Schuljahresgebungsver­ gesetz, untergesetzliche Vorschriften)<br />

beginnfahren b) Schaffung von verbindlichen curricula<br />

ren Grundlagen <strong>für</strong> den Unterricht in<br />

2015/2016<br />

einer inklusiven Schule; verbesserte<br />

Möglichkeiten zum Erreichen von bun<br />

desweit anerkannten Schulabschlüssen,<br />

Außerkraftsetzen des Rahmenlehrplans<br />

<strong>für</strong> den Förderschwerpunkt Lernen<br />

ab 2012<br />

1.3 Studium und Ausbildung<br />

an Hochschulen<br />

a) Zielbeschreibung<br />

Menschen mit Behinderungen soll wie allen<br />

anderen auch der gleichberechtigte Zugang<br />

zum Studium ermöglicht werden. Sie sollen<br />

da<strong>für</strong> die individuelle Unterstützung erhalten,<br />

die sie brauchen. Die Vermittlung von Inklusi­<br />

onskompetenz bei Lehrenden und Studieren­<br />

den wird sukzessive in den einschlägigen<br />

Studiengängen verankert.<br />

Um im Schulbereich <strong>das</strong> Projekt „Inklusive<br />

Schule“ umzusetzen, wird ein Studiengang<br />

„Inklusionspädagogik“ entwickelt.<br />

18 Handlungsfelder des behindertenpolitischen <strong>Maßnahmenpaket</strong>es<br />

Im Hochschulbereich sollen in baulicher Hin­<br />

sicht die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine weitge­<br />

hend barrierefreie Zugänglichkeit und Nutz­<br />

barkeit der Gebäude und Liegenschaften<br />

<strong>Brandenburg</strong>er Hochschulen und Forschungs­<br />

einrichtungen geschaffen werden.<br />

Für Studierende mit körperlichen und psychi­<br />

schen Beeinträchtigungen sollen die Chancen<br />

bei der Aufnahme, Durchführung und dem<br />

Abschluss des Studiums verbessert werden.<br />

b) Bestandsaufnahme<br />

und Herausforderung<br />

Die genaue Zahl Studierender mit Behinde­<br />

rungen im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> ist nicht be­

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