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Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

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studie Pfege. Hier<strong>für</strong> werden Mittel aus dem<br />

Europäischen Sozialfonds zur Verfügung ge­<br />

stellt. Die Studie zielt darauf ab, realistische<br />

Handlungsoptionen <strong>für</strong> die Fachkräftesiche­<br />

rung in der Pfege im Zusammenhang mit der<br />

Weiterentwicklung der pfegerischen Versor­<br />

gung zu identifzieren. Die Maßnahmen der<br />

<strong>Land</strong>esregierung zur Weiterentwicklung der<br />

pfegerischen Versorgung werden nach Ab­<br />

schluss der Fachkräftestudie in einem pfege­<br />

politischen <strong>Maßnahmenpaket</strong> gebündelt.<br />

Es gilt, aufbauend auf den schon bestehenden<br />

Aktivitäten und rechtlichen Vorgaben, die Pro­<br />

fessionen im Gesundheitswesen weiter im<br />

Sinne des Paradigmenwechsels der UN-BRK<br />

c) Maßnahmen<br />

Nr. Maßnahmen Zuständigkeit Zeitraum Finanzierung<br />

Gesundheitliche Vorsorge<br />

5.1 Prävention und Behandlung in der<br />

Zahnheilkunde zur Verbesserung der<br />

(zahn-)ärztlichen Versorgung von Men­<br />

schen mit Behinderungen in stationären<br />

und ambulanten Wohnformen<br />

Die <strong>Land</strong>eszahnärztekammer <strong>Brandenburg</strong><br />

(LZÄK) ist seit Jahren sehr aktiv beim<br />

Thema Behandlung und Prävention <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderungen. Hier soll<br />

eine enge Zusammenarbeit erfolgen. Das<br />

MUGV wird den Kontakt zwischen LZÄK<br />

und dem MASF koordinieren.<br />

von der Integration zur Inklusion zu sensibili­<br />

sieren, ggf. auch zu schulen. Wesentlicher<br />

Ansatzpunkt ist der Bereich Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung der Berufsgruppen. Hier soll<br />

insbesondere bei den Trägern der Ausbil­<br />

dungseinrichtungen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Thema geworben<br />

werden. Darüber hinaus sollen z.B. bei den<br />

Vorgaben <strong>für</strong> die staatliche Anerkennung von<br />

Schulen im Gesundheitswesen ausdrücklich<br />

auf baurechtliche Vorschriften Bezug genom­<br />

men werden. Insoweit gelten dann die Vorga­<br />

ben der Bauordnung zur Barrierefreiheit auch<br />

<strong>für</strong> Schulen in Bestandsbauten.<br />

Die ergriffenen Maßnahmen sollen auch zu<br />

einer Verbesserung der wohnortnahen ge­<br />

sundheitlichen Versorgung führen.<br />

MASF/ MUGV ab 2011 Keine zusätzlichen<br />

Kosten<br />

­<br />

­<br />

­<br />

­<br />

5.2 Barrierefreier Zugang zu Arztpraxen MUGV, MASF, 2012–2014 Im Rahmen<br />

verbessern<br />

MIL und Selbst<br />

verfügbarer<br />

Menschen mit Behinderungen sollen eine verwaltung im<br />

Haushaltsmittel<br />

freie Wahl unter Anbietern in der mediziGesundheitsnischen Versorgung haben. Bestehende<br />

Förderprogramme werden gezielt genutzt,<br />

um bestehende Praxen nach behinderten<br />

gerechten Standards umzurüsten. Neu<br />

entstehende Praxen sollen von Anfang<br />

an den behindertengerechten Standard<br />

erfüllen.<br />

wesen<br />

5.3 Projektbezogene Förderung von MUGV fortlaufend Im Rahmen<br />

Selbsthilfeorganisationen<br />

verfügbarer<br />

Förderung der sozialen Selbsthilfe in Bran<br />

denburg; Weiterentwicklung der Selbsthil<br />

festrukturen; Verbesserung der Versorgung<br />

chronisch erkrankter Menschen<br />

Haushaltsmittel<br />

Handlungsfelder des behindertenpolitischen <strong>Maßnahmenpaket</strong>es<br />

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