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Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

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Ausbildung:<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung setzt sich da<strong>für</strong> ein, <strong>das</strong>s<br />

alle ausbildungswilligen und -fähigen Schulabgänger/-innen<br />

mit Behinderungen ein betriebliches<br />

Ausbildungsplatzangebot im dualen<br />

System erhalten, nach Möglichkeit einen<br />

Abschluss in einem regulären Ausbildungsberuf<br />

erreichen und die Möglichkeiten einer betrieblichen<br />

Ausbildung deutlich ausgeweitet<br />

werden. Denn eine betriebliche Ausbildung in<br />

einem anerkannten Ausbildungsberuf ist die<br />

beste Voraussetzung <strong>für</strong> eine dauerhafte Integration<br />

in den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen<br />

erfolgt gegenwärtig fast vollständig<br />

über geförderte Ausbildungen in außerbetrieblichen<br />

Maßnahmen. So werden beispielsweise<br />

im Bereich des Handwerks in <strong>Brandenburg</strong><br />

2.778 Jugendliche mit Förderbedarf<br />

ausgebildet, davon 728 betriebsnah, 1.557 in<br />

außerbetrieblichen Ausbildungen und 493 in<br />

Ausbildungsberufen nach § 66 Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) 6 /§ 42m Handwerksordnung<br />

(HWO) 7 .<br />

Dabei erstreckt sich <strong>das</strong> Spektrum der Ausbildungen<br />

bisher nur auf wenige Berufe. Der<br />

durch die demografsche Entwicklung und zurückgehende<br />

Bewerberzahlen entstandene<br />

Spielraum bei den Ausbildungsplätzen soll<br />

zukünftig stärker auch zugunsten einer betrieblichen<br />

Ausbildung von jungen Menschen<br />

mit Behinderungen genutzt werden. Die jährliche,<br />

öffentlichkeitswirksame Vergabe eines<br />

Ausbildungspreises <strong>für</strong> die betriebliche Ausbildung<br />

von Menschen mit Behinderungen soll<br />

6 Laut § 66 BBIG können die zuständigen Stellen<br />

auf Antrag einer betroffenen Person entsprechend<br />

den Empfehlungen des Hauptausschusses<br />

des Bundesinstituts <strong>für</strong> Berufsbildung von der<br />

jeweiligen Ausbildungsordnung abweichen. Sie<br />

sind berechtigt, Regelungen zu treffen, die Art<br />

und Schwere der Behinderung berücksichtigen.<br />

Gleiches ist in der § 42m HWO festgelegt.<br />

7 Übersicht der Handwerkskammer 2011. 8 Siehe Fußnote 6.<br />

zeigen, <strong>das</strong>s es in der Praxis funktioniert und<br />

als positives Beispiel zur Nachahmung anregen.<br />

Fortschritte bei der Ausbildung von Menschen<br />

mit Behinderungen setzen Inklusionskompetenz<br />

und den Umgang mit heterogenen<br />

Lerngruppen bei allen mit der Ausbildung von<br />

Jugendlichen Beteiligten voraus. Auch hierzu<br />

wird die Bund-Länder-Initiative Inklusion eigene<br />

Fördermöglichkeiten vorsehen.<br />

Die gesetzlichen Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen<br />

bei einer regulären Erstausbildung gemäß<br />

Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung<br />

– wie fexiblere zeitliche und sachliche<br />

Gliederung der Ausbildung und die Zulassung<br />

von Hilfsmitteln – sollen stärker <strong>für</strong> die betriebliche<br />

Ausbildung bekannt gemacht und genutzt<br />

werden. Wenn die Art und Schwere der<br />

Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf nicht zulässt, sollen<br />

auch die besonderen Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen gemäß § 66<br />

BBIG/§ 42m HWO 8 verstärkt greifen.<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung wird gemeinsam mit den<br />

Sozialpartnern über den <strong>Land</strong>esausschuss <strong>für</strong><br />

Berufsbildung geeignete Strategien entwickeln,<br />

um den Anteil von Jugendlichen mit<br />

Behinderungen in betrieblicher Ausbildung zu<br />

erhöhen und Betriebe <strong>für</strong> die Ausbildung von<br />

Jugendlichen mit Behinderungen zu gewinnen.<br />

Dabei müssen auch Bedingungen geschaffen<br />

werden, damit Jugendliche mit und<br />

ohne Behinderungen im Sinne des Inklusionsgedankens<br />

der UN-BRK verstärkt gemeinsam<br />

in den Berufsschulen lernen können.<br />

Im Berufsbildungswerk im Oberlinhaus<br />

gGmbH (BBW) werden Jugendliche ausgebildet,<br />

die ohne spezifsche Unterstützung keine<br />

Erstausbildung erreichen können. Die Chancen<br />

auf einen Arbeitsplatz im Anschluss an die<br />

Handlungsfelder des behindertenpolitischen <strong>Maßnahmenpaket</strong>es 23

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