05.02.2013 Aufrufe

Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gons ebenerdig abschließen, Informationen<br />

optisch und akustisch bereitgestellt werden.<br />

Hier gilt es, weiter zu Verbesserungen beizutragen.<br />

Das Management beim Umgang mit<br />

Mängeln oder Störungen, insbesondere eine<br />

verbesserte Fahrgastinformation, steht dabei<br />

ebenso im Fokus.<br />

Der größte Teil der im SPNV derzeit zum Ein­<br />

satz kommenden Züge ist barrierefrei. Diese<br />

Züge verfügen u.a. über eine Einstiegshilfe<br />

(Rampe), einen Mehrzweckbereich mit Roll­<br />

stuhlstellplätzen und ein barrierefreies WC.<br />

Die Information zu den Stationen erfolgt op­<br />

tisch und akustisch, wobei bei letzterem auch<br />

auf die Ausstiegsseite hingewiesen wird. Al­<br />

lerdings gibt es auch hier Anpassungsbedarf.<br />

Beispielsweise reicht mancherorts die Rampe<br />

des Zuges nicht aus, um den Bahnsteig ohne<br />

fremde Hilfe zu erreichen.<br />

Auch vor dem Hintergrund, <strong>das</strong>s Menschen<br />

mit Körper- und/oder Sinnesbehinderung An­<br />

sprechpersonen im Zug benötigen, fordert <strong>das</strong><br />

<strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> die Begleitung aller Fahr­<br />

ten mit Servicepersonal. Die <strong>Land</strong>esregierung<br />

hat jedoch nur mittelbaren Einfuss auf den<br />

Einsatz von Personal auf den Stationen, da<br />

dies in der Zuständigkeit des Stationsbetrei­<br />

bers liegt.<br />

Der SPNV ist im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> mit Blick<br />

auf die Barrierefreiheit gut aufgestellt. Bei der<br />

wettbewerblichen Vergabe wird weiterhin auf<br />

barrierefreie Standards gesetzt. Damit kann<br />

eine weitere Erhöhung des Anteils barrierefreier<br />

Beförderungsmittel erreicht werden.<br />

Im Bereich des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(ÖPNV) wird bei der Förderung<br />

des Neu- und Umbaus von Haltestellen<br />

seitens des <strong>Land</strong>es auf eine konsequente<br />

Bindung der Mittelgabe an die Berücksichtigung<br />

der Barrierefreiheit geachtet. Das betrifft<br />

Straßenbahnen, Busse, Rufbusse etc.<br />

Im Straßenbau wird im Rahmen der Planung<br />

des grundhaften Ausbaues von Ortsdurchfahrten<br />

im Zuge von Bundes- und <strong>Land</strong>esstraßen<br />

vom <strong>Land</strong>esbetrieb Straßenwesen regelmä­<br />

ßig Kontakt zum örtlichen Behindertenbeauftragten<br />

aufgenommen. Im Ergebnis dieser<br />

Abstimmung wird abgewogen, inwieweit Maß­<br />

nahmen <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen zur<br />

Anwendung kommen. Darüber hinaus wird im<br />

kommunalen Straßenbau landesseitig über<br />

die Förderrichtlinie zum kommunalen Stra­<br />

ßenbau (RiLi KStB) Einfuss hinsichtlich der<br />

Berücksichtigung der Belange von Menschen<br />

mit Behinderungen genommen.<br />

Barrierefreie Kommunikation<br />

und Information:<br />

Für eine umfassende Teilhabe von Menschen<br />

mit Behinderungen und die eigenständige<br />

Wahrnehmung ihrer Rechte sind barrierefreie<br />

Informationen und barrierefreie Kommunikation<br />

Grundvoraussetzung.<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung hat im <strong>Brandenburg</strong>ischen<br />

Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(BbgBGG) 2003 dazu Regelungen <strong>für</strong> den<br />

Geltungsbereich der <strong>Land</strong>esverwaltung aufgenommen.<br />

Das Gesetz wird novelliert und in<br />

diesem Zuge die Erweiterung des Geltungsbereiches<br />

geprüft. Der Anwendungsbereich<br />

des Gesetzes erstreckt sich aktuell auf <strong>das</strong><br />

Benachteiligungsverbot <strong>für</strong> Träger öffentlicher<br />

Gewalt, auf <strong>das</strong> Recht zur Verwendung von<br />

Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen,<br />

die barrierefreie Gestaltung von<br />

Bescheiden und Vordrucken <strong>für</strong> blinde Menschen<br />

und Menschen mit Sehbehinderungen<br />

und die barrierefreie Informationstechnik <strong>für</strong><br />

Internetauftritte und -angebote. Die ausführenden<br />

Verordnungen werden bei Bedarf an<br />

die UN-BRK und die aktuellen technischen<br />

Standards angepasst. Gerade beim barrierefreien<br />

Webdesign der Verwaltungen gibt es<br />

einen kontinuierlichen Anpassungsbedarf.<br />

Handlungsfelder des behindertenpolitischen <strong>Maßnahmenpaket</strong>es 39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!