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Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg

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Nr. Maßnahmen Zuständigkeit Zeitraum Finanzierung<br />

Das psychiatrische Versorgungssystem in<br />

<strong>Brandenburg</strong> ist an den Bedürfnissen der<br />

Patientinnen und Patienten ausgerichtet<br />

und gekennzeichnet durch Behandlungs­<br />

kontinuität sowie geprägt von einer ver­<br />

bindlich vereinbarten standardisierten und<br />

optimierten Zusammenarbeit aller Versor­<br />

ger (inklusive vor-, außer- und nachstatio­<br />

närer)<br />

5.9 Entwicklung von Empfehlungen im<br />

<strong>Land</strong>espsychiatriebeirat<br />

In <strong>Brandenburg</strong> existieren allgemein aner­<br />

kannte Standards guter psychiatrischer<br />

Versorgung die jeder Leistungserbringer<br />

selbstverpfichtend anerkennen kann.<br />

5.10 Förderung der Selbsthilfe und der<br />

Angehörigenarbeit einschließlich der<br />

Kinder psychisch kranker Eltern<br />

Psychiatrieerfahrene und Angehörige sind<br />

in <strong>Brandenburg</strong> landesweit organisiert und<br />

haben hierdurch jederzeit die Möglichkeit,<br />

sich mit ihren Anliegen direkt an die zu­<br />

ständigen Verwaltungsträger zu wenden.<br />

5.11 Verbesserung der Kommunikation<br />

zwischen dem Ärztepersonal des regio­<br />

nal zuständigen Krankenhauses mit<br />

Menschen mit geistiger Behinderung;<br />

Start eines Modellversuches in<br />

Luckenwalde<br />

Verbesserung der Betreuung von Patientin­<br />

nen und Patienten mit Behinderung im<br />

Krankenhaus; Bewusstseinsbildung des<br />

Personals im Krankenhaus<br />

5.12 Vorgaben <strong>für</strong> die staatliche Anerken­<br />

nung von Schulen<br />

In den Verordnungen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />

der Schulen des Gesundheitswesens<br />

soll ausdrücklich die Vorhaltung von Bau­<br />

genehmigungen gefordert werden. Insoweit<br />

werden die vom Baurecht vorgegebenen<br />

Regelungen zur Barrierefreiheit auch <strong>für</strong><br />

die Schulen gelten. Die baurechtlichen<br />

Vorgaben werden einbezogen in <strong>das</strong> Aner­<br />

kennungsverfahren <strong>für</strong> die Schulen des<br />

Gesundheitswesens und der Altenpfege.<br />

5.13 Qualifzierungen zum Thema stationärer<br />

Krankenhaus- und REHA-Aufenthalt<br />

Bewusstseinsbildung beim Ärztepersonal<br />

und weiterem medizinischen Personal<br />

KVBB, ARGE<br />

der Verbände<br />

der Krankenkassen<br />

MUGV ab Anfang 2012 Keine zusätzlichen<br />

Kosten<br />

MUGV jährlich Im Rahmen<br />

verfügbarer<br />

Haushaltsmittel<br />

DRK und MUGV 2. HJ 2011 Ggf. im Rahmen<br />

verfügbarer<br />

Haushaltsmittel<br />

MUGV, MASF 2012 Keine zusätzlichen<br />

Kosten<br />

MUGV/MASF 2012 Im Rahmen<br />

verfügbarer<br />

Haushaltsmittel<br />

Handlungsfelder des behindertenpolitischen <strong>Maßnahmenpaket</strong>es 51

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